Das kann jedoch unter Umständen schon zu spät sein und ein Zahndefekt kann nur noch mit einem Zahnersatz repariert werden. Die Kosten dafür können je nach Art des Zahnersatzes schnell in die Höhe gehen. Daher ist eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt unerlässlich. Erwachsene sollten einmal im Kalenderjahr, Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag einmal im Kalenderhalbjahr zur Vorsorgeuntersuchung gehen.
Werden die Vorsorgetermine im sogenannten Bonusheft vermerkt, kann der Patient im Falle eines Zahnersatzes einen Bonus auf den Festzuschuss von der Krankenkasse bekomme. Der Bonus beträgt bis zu 20 Prozent, wenn die regelmäßigen Untersuchungen der letzten 5 Jahre eingetragen wurden. Sind die letzten 10 Jahre im Bonusheft belegt, beträgt der Bonus sogar 30 Prozent. Knapp ein Viertel der gesetzlich Krankenversicherten in Deutschlandverzichten dennoch auf ihr Bonusheft, so die Umfrage.
Da die Abrechnung der Vorsorgeuntersuchung einfach über die Krankenversichertenkarte erfolgt und auch keine Praxisgebühr anfällt, werden so viele Euro beim Zahnersatz verschenkt. Der Arzt bestätigt die Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung im Bonusheft, das in jeder Zahnarztpraxis erhältlich ist. Auch wahrgenommene Termin, die nicht im Bonusheft vermerkt sind, können vom Arzt nachträglich eingetragen werden.
Letzte Aktualisierung am 07.04.2010.