Er ist der Albtraum vieler Patienten: Der Besuch beim Zahnarzt. Das Geräusch des Bohrers, das Kratzen bei der Zahnsteinentfernung, stechende Schmerzen, Verspannung, Angstschweiß, anschließend ein lang anhaltendes unangenehmes Gefühl im Mundraum. All diese Faktoren sorgen dafür, dass der Betroffene oftmals die Behandlungsräume sehr angespannt betritt - und nicht selten überträgt sich genau dieses schlechte Gefühl unbewusst auf den Zahnarzt. Eine Situation mit - im wahrsten Sinne des Wortes - schlechtem Beigeschmack für beide Seiten ist die Folge. Und nur noch größere Angst vor dem nächsten Zahnarztbesuch. Ein zermürbender Kreislauf, aus dem es scheinbar keinen sinnvollen Ausweg gibt, denn einfach nicht mehr zum Zahnarzt zu gehen ist mit Sicherheit nicht keine zu empfehlende Alternative.
Hypnose soll helfen. Der (Angst-)Patient wird hierbei in einen Trancezustand, eine Phase absoluter Entspannung, versetzt, durch den die Wahrnehmung äußerer Reize, insbesondere das Schmerzempfinden, herunter gefahren wird. Stattdessen breitet sich ein Wohlgefühl aus, Puls, Blutdruck und Atemfrequenz gehen nach unten. Muskelverspannungen lösen sich. Der Patient nimmt die negativen Aspekte der zahnärztlichen Behandlung nicht wahr. Auch der Arzt selbst profitiert von diesem Zustand, da er nicht gegen den, unbewussten oder bewussten, Widerstand des Patienten ankämpfen muss und so konzentrierter arbeiten kann.
Der Entspannungszustand wird erreicht, indem der Patient unter Anleitung suggestiv beeinflusst wird. Hilfreich ist hierbei entspannende, meditative Musik, eine Hypnose-CD und die Ablenkung der Wahrnehmung, weg von der bevorstehenden Tortur. Die Trance ist ein natürlicher körperlicher Zustand, vergleichbar mit dem Tagträumen, und tritt bei einigen Patienten sogar von ganz alleine ein. Andere benötigen professionelle Anleitung. Der Arzt fokussiert durch suggestives Sprechen die Wahrnehmung des Patienten auf dessen Körperinneres.
Einmal erreicht endet die durch die Hypnose erreichte Wahrnehmungsveränderung nicht abrupt. Ein sofortiges, böses Erwachen mit plötzlich wieder eintretendem Schmerzempfinden ist Experten zufolge nicht zu befürchten. Stattdessen klingt die Wirkung auch bei nachlassender Hypnose nur langsam ab. Der Trancezustand bleibt noch eine Weile erhalten. Zur Sicherheit werden aber auch Hypnosepatienten vor der Behandlung lokal betäubt. Hier zeigt sich ein weiterer Vorteil der Hypnose: Die benötigte Dosis der schmerzstillenden Mittel ist unter deren Einfluss wesentlich geringer, beträgt nur rund ein Viertel des Üblichen.
Doch nicht für jeden ist diese schonende zahnärztliche Behandlungsmethode geeignet. Patienten, die in psychotherapeutischer Behandlung sind, sollten sich nicht von ihrem Zahnarzt in Trance versetzen lassen. Hierbei, so die Fachleute, seien die Folgen der Behandlung, insbesondere das Verhalten des Patienten unter Einfluss der Hypnose, nicht absehbar.
In Deutschland bieten bereits mehrere tausend Zahnärztinnen und Zahnärzte die Behandlung unter Hypnose an. Ob man einem wirklich qualifizierten Vertreter der Zunft gegenüber sitzt, kann man als Patient aber oft nur schwer beurteilen. Gesetzliche Regelungen für die Qualifikation hypnotisierender Zahnärzte gibt es bislang nicht. Interessenverbände, wie beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Hypnose (DGZH) oder die Zahnärztekammern, beraten Interessierte hinsichtlich der Wahl des behandelnden Zahnarztes. Die einschlägigen Spezialisten sind dort namentlich bekannt.
Wie so oft werden die Kosten von rund 100 Euro pro Sitzung von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Im konkreten Fall sollte der interessierte Patient bei seiner Versicherung nachfragen. Wer regelmäßig unter Angst vor dem Zahnarzt zu leiden hat, muss nun aber nicht befürchten, ein Leben lang nur noch unter Hypnose auf den Behandlungsstuhl zu können. Nach einigen Behandlungen kommt die Entspannung in aller Regel auch ohne erneute Hypnose. Der betroffene Patient verliert die Angst vor dem Bohrer dann ganz von selbst. Das, so die Experten, sei das Ziel der schonenden Behandlungsmethode.
Letzte Aktualisierung am 01.09.2010.