Zunächst sollten Sie sich bei Ihrer Entscheidung nicht in erste Linie von dem Preis einer Zusatzversicherung leiten lassen. Günstige Angebote gibt es viele, doch es kommt natürlich in erster Linie auf die Leistung an, die Sie als Versicherter für Ihr Geld bekommen. Besonders niedrige monatliche Beiträge mögen verlockend sein, doch wenn Sie im Gegenzug noch den Großteil der Kosten für eine Zahnbehandlung selbst tragen müssen, nutzt Ihnen die anfängliche vermeintliche Ersparnis wenig. Achten Sie stattdessen vor allen Dingen darauf, dass das Versicherungsangebot alle Bereiche der Zahnheilkunde, nämlich Zahnersatz und -erhalt, Prophylaxe und Kieferorthopädie beinhaltet. Zusatzversicherungen, die beispielsweise nur Zahnersatz, nicht aber Zahnerhalt abdecken, sind nicht zu empfehlen. Hier greift die Kostenerstattung erst ein, wenn Ihre Zähne derart geschädigt sind, dass sie gezogen und ersetzt werden müssen. Viel sinnvoller ist es, wenn die Zahnzusatzversicherung auch vorbeugende Maßnahmen zumindest anteilig zahlt, so zum Beispiel eine professionelle Zahnreinigung. Dann kommt es unter Umständen gar nicht erst soweit, dass die Zähne ersetzt werden müssen.
Nehmen Sie sich Zeit, die zahlreichen Angebote der Zahnzusatzversicherungen zu vergleichen und den für Sie individuell am besten passenden Leistungskatalog zu finden. Bedenken Sie aber immer, dass nicht nur Sie sich die richtige Versicherung aussuchen, sondern der Versicherer auch Sie als Kunden akzeptieren muss. Denn bei einer Zusatzversicherung besteht für den Versicherer keine Verpflichtung, jeden Antragsteller auch tatsächlich zu versichern. Manche Anbieter fragen in den Antragsunterlagen nach Vorerkrankungen und bisherigen Zahnproblemen und lehnen unliebsame Antragsteller ab. Das heißt aber nicht, dass Schwindeln erlaubt ist. Im Gegenteil: Unrichtige Angaben auf dem Antrag können später dazu führen, dass kein Erstattungsanspruch geltend gemacht werden kann. Die Unterlagen müssen also vollständig, wahrheitsgemäß und sorgfältig ausgefüllt werden.
Sorgfältiges Durcharbeiten heißt es denn auch bei der Prüfung der Versicherungsunterlagen. Lesen Sie das Kleingedruckte und den gesamten Leistungskatalog und räumen Sie Unklarheiten vor Vertragsschluss vollständig aus. Prüfen Sie den Vertrag und die Versicherungsbedingungen auch beispielsweise auf Einschränkungen beziehungsweise Höchstgrenzen bei der Erstattung von Behandlungskosten in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn. Allgemein gilt: Wer sich versichert, nachdem die Behandlung bereits ärztlich empfohlen oder sogar schon begonnen wurde, kann diese Kosten in aller Regel nicht geltend machen. Es ist daher nötig und auch sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung vorbeugend, also als Absicherung möglicher späterer Zahnbehandlungen, abzuschließen.
Letzte Aktualisierung am 24.05.2011.