Mit der einmal erteilten Approbation sind Zahnärzte dauerhaft qualifiziert und berechtigt, die Zahnheilkunde auszuüben. Doch die Wissenschaft entdeckt und entwickelt ständig Neues, auch im Bereich der Zahnmedizin: Verbesserte Behandlungsverfahren, Materialien, Techniken und Geräte und ihr Einsatz. Kein Zahnarzt kann daher auf regelmäßige, Zeit und Mühe erfordernde Fortbildungen verzichten, um diese Neuerungen auch wirkungsvoll einsetzen und seinen Patienten stets die aktuellsten und fortschrittlichsten Behandlungsmethoden anbieten zu können.
Die Musterberufsordnung der Zahnärzte gemäß § 2 sowie die Berufsordnungen der einzelnen Landeszahnärztekammern fordern die Fortbildung sogar zwingend. Seit 2004 legt auch das Fünfte Sozialgesetzbuch, (SGB V) in § 95d die Fortbildungsverpflichtung für Vertrags- und angestellte Zahnärzte fest.
Unter den vielfältigen Möglichkeiten kann ein Zahnarzt das für ihn jeweils Passende auswählen: Es gibt offene Fortbildungsveranstaltungen wie Kongresse und Seminare. Klinische Fortbildungen wie Visiten und Hospitationen sind möglich. Dazu gibt es Qualitätszirkel, also innerkollegiale Weiterbildungen, und natürlich dürfen das Eigenstudium von Fachliteratur und der Einsatz von E-Learning nicht vernachlässigt werden.
Einige Landeszahnärztekammern riefen 2004 ein Pilotprojekt ins Leben, bei dem die Mitglieder einen Fortbildungsnachweis erhalten. Innerhalb von drei Jahren müssen anhand eines speziell entwickelten Bewertungsschemas mindestens 150 Punkte durch die Teilnahme an bestimmten, inhaltlich relevanten Weiterbildungsveranstaltungen erreicht werden, um das Zertifikat zu erhalten.
Strukturierte Fortbildungen bieten die Zahnärztekammern in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). Hier werden jeweils nach den Fachbereichen wie beispielsweise Implantologie, Parodontologie, restaurativer oder allgemeiner Zahnheilkunde getrennte Fortbildungen angeboten. Sie sind jeweils modular aufgebaut und beanspruchen zwischen 80 und 140 Stunden. Nach einer erfolgreich beendeten Prüfung wird auch hier ein Zertifikat erteilt.
Im Gegensatz zu den Fortbildungen, die notwendig sind, um stets auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand der Zahnmedizin zu bleiben, dient die Weiterbildung einer Spezialisierung des Zahnarztes auf einem oder mehreren Teilgebieten seines Fachs. Weiterbildungen zum Fachzahnarzt sind auf dem Gebiet der Oralchirurgie, der Kieferorthopädie und des öffentlichen Gesundheitswesens möglich. Einige Bundesländer bieten noch Weiterbildungen beispielsweise in Parodontologie oder in Allgemeiner Zahnheilkunde an. Voraussetzung für die Qualifikation als Fach-Zahnarzt ist eine dreijährige Vollzeitausbildung mit Unterricht und praktischer Ausbildung.
Auch weiterbildende, berufsbegleitende Masterstudiengänge für bereits zugelassene Zahnärzte machen Schule. Daneben stellt auch die Online-Fortbildung eine wichtige Möglichkeit zur Weiterbildung dar. Verschiedene Plattformen bieten Unterlagen und Videos an.
Ein Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie dagegen benötigt von vornherein eine Doppelapprobation in den Studiengängen Zahn- und Humanmedizin.
Einige Weiterbildungen entsprechen mit einer Länge von drei bis vier Jahren und ihren strengen Auflagen schon einem eigenen, neuen Studiengang inklusive einem Praxisjahr bei besonders qualifizierten Zahnärzten oder an einer Klinik.
aktualisiert am 19.05.2015