Allgemein bekannt ist, dass mit dem gewöhnlichen Zähneputzen Zahnbeläge, Verfärbungen und Zahnstein weder aufgehalten noch entfernt werden können. Darum empfehlen Zahnärzte die routinemäßige PZR, die Professionelle Zahnreinigung. Sie zählt allerdings noch immer zu den „individuellen Gesundheits-Leistungen“ der Krankenkassen, im Fachjargon mittlerweile IGeL genannt.
IGeL-Leistungen könnte man auch als „Selbstzahler-Leistungen“ definieren. Darunter fallen alle Leistungen, die der Patient im Normalfall selbst bezahlen muss, weil sie über den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog der Krankenkassen hinausgehen. Auch die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich dabei oft erheblich in ihren Angeboten.
Unter IGeL-Leistungen fallen beispielsweise Atteste und Reiseimpfungen, aber auch eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen und Therapien, die nicht als „zweckmäßig und wirtschaftlich“ nachgewiesen sind und „das Maß des Notwendigen“ überschreiten.
Nachweislich effizient und in vielen Fällen notwendig ist eine Professionelle Zahnreinigung namentlich dann, wenn bis unter den Zahnfleischsaum gereinigt wird, also auch dort, wo die eigene Zahnbürste samt Zahnseide beim besten Willen nicht hingelangen.
Die reine Entfernung von Zahnstein dagegen ist zwar eine gesetzlich festgeschriebene Kassenleistung, die einmal pro Jahr gewährt wird. Als ausreichende und umfassende Vorbeugungsmaßnahme gegen Parodontitis, Zahnbettentzündung, kann man sie im Gegensatz zur PZR jedoch nicht bezeichnen.
70 Prozent der Bevölkerung in Deutschland haben oder hatten bereits zumindest die Ansätze einer Parodontitis. Und bei diesen Patienten ist die PZR entscheidend für den Erhalt der Zähne. In einer Studie beobachtete man über sechs Jahre hinweg eine repräsentative Gruppe intensiv betreuter Zahnarzt-Patienten, die zu Hause optimale Zahnpflege betrieben und zugleich regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung erhielten. Innerhalb des Versuchszeitraumes wies diese Gruppe nur 0,2 neue kariöse Zahnflächen auf, die Gruppe ohne PZR immerhin durchschnittlich 14 Kariesattacken. Auch weitere Zahnfleischerkrankungen und Zahnverluste traten bei den intensiv betreuten Probanden wesentlich seltener auf.
Bei aktuellen Untersuchungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im März und April 2013 stieß man auf erhebliche Preisunterschiede für die professionelle Zahnreinigung. Die Kosten für die Behandlung übernehmen die Krankenkassen oder Zahnzusatzversicherungen nur in wenigen Fällen und wenn, dann meist nur anteilig. Nachgefragt wurde bei 39 Zahnärzten, bei knapp 60 gesetzlichen Krankenkassen und etwa 30 Zusatzversicherern.
Die große Preisspanne zwischen 40 und 250 Euro ergibt sich unter anderem daraus, dass es nicht möglich ist, den exakten Ablauf und die Intensität der Behandlung einheitlich festzulegen.
Die besonders ausgebildete Prophylaxe- oder Fachassistentin, auch Dentalhygienikerin genannt, entfernt bei der Prozedur alle Zahnbeläge oberhalb und unterhalb des Zahnfleischsaumes und in den Zahnzwischenräumen. Weil jedes Gebiss individuell und der Pflege- und Gesamtzustand der Zähne bei jedem Menschen unterschiedlich sind, kann eine Professionelle Zahnreinigung jeweils auch unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Hat der Patient bereits Zahnfleischtaschen, stark verfärbte Zähne etwa durch Nikotin, oder begünstigt die Zahnstellung die Bildung von besonders viel Plaque, wird die Prozedur aufwändiger. Anschließend werden die Zähne poliert und mit Fluorid behandelt. Danach gibt es meist ergänzende Tipps zur optimalen Zahnpflege zu Hause. Der Zahnarzt führt eine abschließende Ergebniskontrolle durch.
Die Gebührenordnung der Zahnärzte bestimmt, dass je nach Umfang und Intensität der Behandlung der 1,0-, der 2,3-fache oder auch ein wesentlich höherer Gebührensatz berechnet werden darf. Einige Zahnärzte rechnen pro Minute ab, andere pro Zahn. Bei 28 Zähnen kann so eine PZR unter 50 oder aber weit über 150 Euro kosten.
Zwei Drittel der Krankenkassen, die im Zuge der Studie Informationen lieferten, beteiligen sich an den Kosten für eine PZR. Die Höhe des Zuschusses hängt häufig von der Wahl des Zahnarztes ab oder wird in Form eines pauschalen Zuschusses zwischen 13 und 75 Euro beigesteuert. Die Zusatzversicherer bieten allein 126 unterschiedliche Tarife für die Zahnreinigung an. Nur wenige Versicherer finanzieren eine oder zwei vollständige Zahnreinigungen im Jahr, einige gewähren einen begrenzten Zuschuss von bis zu 150 Euro oder deckeln den Höchstbetrag. Häufig ist die Zusatzleistung auch abhängig von dem Anteil, den die Krankenkasse gewährt.
Beim Kassenwechsel und bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung lohnt es sich also, zu überprüfen, welche Leistungen jeweils ergänzend mitfinanziert oder vollständig übernommen werden.
aktualisiert am 17.07.2013