Eine geschlossene Zahnreihe mit geraden Zähnen gehört heute wie selbstverständlich zu einem gepflegten Erscheinungsbild. Dass man die Grundlage für ein schönes Gebiss am besten bereits im Kindesalter legt, das wissen auch Eltern. Dass sie dafür allerdings viel zu häufig unnötig zur Kasse gebeten werden, wissen die wenigsten.
Es gibt kaum ein Kind, das heutzutage ohne Zahnspange auskommt. Ein gutes Geschäft für die Kieferorthopäden: In der Regel bezahlen Eltern für die Zahnspange ihres Kindes zwischen zwanzig und fünfzig Euro monatlich – und das über eine Dauer von rund drei Jahren.
Was viele Eltern nicht wissen: Die kompletten Kosten für eine Zahnspange übernehmen die Krankenkassen, zumindest dann, wenn es sich um einen Kieferorthopäden mit kassenärztlicher Zulassung handelt und solange der Patient minderjährig ist. Voraussetzung ist außerdem, dass eine medizinische Indikation für die Gebisskorrektur besteht. Hier entscheidet der Schweregrad der Fehlstellung. Eine leichte Fehlstellung (Grad 1 und 2) ist eher ein kosmetisches Problem. Die Kosten dafür werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Die Korrektur gravierender Fehlstellungen, die Folgeschäden nach sich ziehen könnten (Grad 3 bis 5), bezahlt die Kasse. Um welchen Schwergrad es sich handelt, das entscheidet der Kieferorthopäde.
Zwischen 2.500 und 3.500 Euro zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für eine feste Zahnspange. Selbst der Verband der Kieferorthopäden erklärt, dass mit dieser Basis-Behandlung ein "vernünftiges Ergebnis" gewährleistet ist.
Trotzdem raten viele Kieferorthopäden von der "Billigvariante" ab und überreden die Eltern zu einer teureren Zahnspange und diversen privaten Zusatzleistungen. Einige Kieferorthopäden verweigern sogar eine preiswertere Behandlung. Obwohl das illegal ist, gehen weder der Verband der Kieferorthopäden noch die Krankenkassen dagegen vor. Eltern sollten daher wachsam sein und sich genau informieren über die Möglichkeiten und die Notwendigkeit einer Zahnspange für ihren Nachwuchs. Es kann durchaus sinnvoll sein, eine Zweitmeinung einzuholen. Ein Kieferorthopäde sollte immer Alternativen anbieten und den Eltern die Wahl lassen, sich frei für eine Variante ohne oder mit Zuzahlung zu entscheiden.
aktualisiert am 16.02.2015