Implantate werden als künstliche Zahnwurzel in den Kieferknochen eingesetzt. Diese "Ersatz-Wurzel" besteht meistens aus Keramik oder Titan, und darauf kommen dann das Verbindungsstück und der darauf befestigte Zahnersatz. Infrage kommt als Zahnersatz eine Krone, eine Brücke oder eine Prothese. Das fertige Implantat lässt sich in der Regel kaum von den natürlichen Zähnen unterscheiden.
Aufwendiger wird die Implantatversorgung, wenn bereits Kieferknochen abgebaut wurde und ein Implantat schwieriger zu setzen ist, weil es ggf. zu wenig Halt hat. Ist das der Fall, muss der Zahnarzt den Kieferknochen wiederaufbauen. Dafür wird Knochenersatzmaterial verwendet, das die abgebaute Knochenmasse ersetzt.
Die Krankenkassen zahlen gesetzlich Versicherten die Versorgung mit Implantaten ebenso wenig wie den Knochenaufbau. Einzig der Festzuschuss für den Zahnersatz steht auf der Habenseite ‒ das ist die Summe, die die Kassen für eine einfache Versorgung mit einer Krone getragen hätten. Bei Kosten für ein Implantat von ‒ je nach Ausfertigung ‒ bis zu 3.500 Euro sind die 300 bis 400 Euro Festzuschuss kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Helfen kann eine Zahnzusatzversicherung, die die Kosten mit einem möglichst hohen Anteil übernimmt.
Leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Implantatversorgung inklusive Knochenaufbau in voller Höhe. Unter anderem leisten diese Versicherer vollen Kostenersatz:
Andere Tarife ‒ wie der Dent 100 der ARAG, der GigaDent der Hallesche ‒ erstatten standardmäßig 90 Prozent der Kosten, erhöhen aber um zehn Bonus-Prozentpunkte, wenn das Bonusheft in der Vergangenheit lückenlos geführt wurde. Es gibt übrigens noch deutlich mehr Tarife, die 100 Prozent Leistung versprechen ‒ die Vollkostenerstattung bezieht sich dann aber nur auf die Regelversorgung der Kassen, die voll übernommen wird. Implantate gehören zu diesem Leistungsumfang dann aber nicht dazu!
Tipp: Eine Übersicht über die Erstattungssätze der Zahnzusatzversicherung kann man sich auf der Website https://www.optidenta.de/zahnzusatzversicherung-vergleich verschaffen. Dort kann auch der individuelle Beitrag für den gewünschten Schutz berechnet werden.
Natürlich sind Zahnzusatzversicherungen keine Vollkasko-Policen, die man im letzten Moment abschließt, wenn hohe Kosten drohen. Es gibt Einschränkungen, die bei einer Implantatversorgung bedeutsam sein können.
Mit der Zahnstaffel begrenzen die Versicherer die möglichen Höchstleistungen in den ersten Vertragsjahren nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Denn gerade die Implantatversorgung ist sehr kostspielig, und keine Zahnzusatzversicherung kann es sich leisten, größere Maßnahmen schon kurz nach Vertragsabschluss zu finanzieren. Begrenzt sind die Leistungen bei den guten Tarifen der Zahnzusatzversicherung in den ersten vier bis fünf Jahren meist auf 4.000 bis 5.000 Euro. Nur wenige Versicherer leisten deutlich mehr, unter anderem diese:
Viele Zahnzusatzversicherungen sehen in ihren Tarifen Wartezeiten vor ‒ bei den oben genannten Top-Policen zum Beispiel die Hanse Merkur. Die Folge: Kosten für eine Implantatversorgung können erst dann geltend gemacht werden, wenn die Wartezeit abgelaufen ist. Sind also zahnärztliche Maßnahmen zeitnah vorgesehen, sollten Tarife ohne Wartezeit gewählt werden.
Die meisten Zahnzusatzversicherungen stellen Gesundheitsfragen ‒ und zwar in ganz unterschiedlichem Umfang. Der Hintergrund: Gibt es Probleme mit der Zahngesundheit, dann wollen die Zahnzusatzversicherungen das vorab wissen. Manche lehnen den Schutz dann komplett ab, wenn zum Beispiel gerade eine Zahnfleischerkrankung behandelt wird oder wurde. Wieder andere nehmen Antragsteller an, versichern diese Behandlungen aber nicht mehr mit. Ein Sonderfall der Gesundheitsfragen sind die Fragen zu fehlenden Zähnen. Es gibt nur wenige Versicherer, die Lücken im Gebiss ohne Zuschläge oder Erschwernisse mitversichern ‒ zu den wenigen Ausnahmen gehören die folgenden Versicherer, die einen fehlenden Zahn tolerieren:
Andere Versicherer erheben Zuschläge (zum Beispiel die Allianz) oder verändern die Zahnstaffel: Die maximalen Leistungen für Implantate und anderen Zahnersatz sind dann in den ersten Jahren deutlich reduziert ‒ nicht selten um bis zu 80 Prozent. Wieder andere Tarife versichern fehlende Zähne gar nicht mit ‒ die schlechteste Lösung bei Lücken, weil der Lückenschluss dann selbst zu tragen ist.
Am schwierigsten wird der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, wenn eine Implantatversorgung bereits angeraten ist. Versicherungsschutz bieten dann nur noch zwei Versicherer: Zum einen die ERGO, die die Leistungen dann aber auf Kassen-Niveau erstattet ‒ bei einem teuren Implantat ist das wenig sinnvoll. Zum anderen bietet die Union Krankenversicherung bei fehlenden Zähnen eine Versicherungsoption, wenn die Lücke mit einem Implantat versorgt werden soll: Es ist zwar ein Zuschlag erforderlich, aber dafür besteht überhaupt ein Leistungsanspruch.
Letzte Aktualisierung am 19.11.2018.