Was ist eine Vollnarkose?
Vollnarkose ist ein Zustand, bei dem durch bestimmte Wirkstoffe das Bewusstsein, die Schmerzempfindlichkeit, die Muskelspannung und auch die Erinnerungsfähigkeit vorübergehend vollständig ausgeschaltet wird.
Vollnarkose beim Zahnarzt?
Eine zahnärztliche Behandlung in Vollnarkose kann aus mehreren Gründen notwendig werden. Bei sehr ängstlichen Patienten (
Zahnarztphobie) kann die Vollnarkose als letzte Möglichkeit eine wesentliche Erleichterung sowohl für den
Zahnarzt als auch für den Behandelten bedeuten. Bei Kindern, geistig behinderten Menschen und schlecht kooperierenden Patienten kann eine Behandlung in Vollnarkose angezeigt sein, um den Therapieerfolg nicht zu gefährden. Manchmal erfordert auch schon die Schwere des Eingriffes eine Vollnarkose. Möglich ist beispielsweise eine so genannte Totalsanierung in Vollnarkose. Auch die Entfernung der
Weisheitszähne erfolgt häufig in Vollnarkose beim
Mund-Kiefer-Gesichtschirurg.
Vollnarkose in der Zahnpraxis
Während einer Vollnarkose muss auf jeden Fall ein Anästhesist (Narkosearzt) anwesend sein. Dieser muss mit dem Patienten oder mit den Erziehungsberechtigten ein ausführliches Gespräch im Vorfeld der Narkose führen, bei der Durchführung und Risiken aufgezeigt werden müssen.
Der Patient, bei Kindern die Erziehungsberechtigten, müssen vor der Operation eine Einverständniserklärung unterzeichnen. In den Stunden vor der Operation darf der Patient (außer unbedingt notwendigen Medikamenten) nichts zu sich nehmen, um zu verhindern, dass Speisereste, Erbrochenes oder Magensäure in die Lunge gelangen. Zwei Wochen vor der Operation sollte der Patient mit dem Rauchen aufhören, um den Behandlungserfolg nicht zu gefährden.
Eine Vollnarkose kann im Wesentlichen auf zwei Arten vorgenommen werden: als Inhalationsnarkose, bei der der Wirkstoff über eine Maske eingeatmet wird, und als intravenöse Narkose, bei der das Mittel über einen Zugang zur Vene in den Körper eingespritzt wird.
Kurz nach Beginn der Narkose muss der Patient intubiert werden. Das heißt, dass ein Beatmungsschlauch in die Luftröhre gelegt wird, da der Patient während der Vollnarkose nicht selbstständig atmet. Ausnahmen sind sehr kurze Narkosen, bei denen eine Maskenbeatmung genügt. Während der Narkose werden lebenswichtige Körpervorgänge durch angeschlossene Messgeräte ständig kontrolliert (Monitoring). Nach der Behandlung beziehungsweise Operation wird die Narkose wieder ausgeleitet, der Beatmungsschlauch herausgezogen und der Patient unter weiterer Beobachtung in den Aufwachraum gebracht.
Es ist geschickt, mehrere Eingriffe kombiniert in Vollnarkose durchzuführen, um alles in einer Sitzung erledigen zu können und den Patienten nicht durch mehrere Narkosen zusätzlich zu belasten. Gelegentlich sind jedoch auch zwei oder mehr Sitzungen in Vollnarkose nötig.
Es gibt Behandlungszentren, in denen Ärzte aus mehreren Spezialbereichen praktizieren und im zahnmedizinischen Bereich Vollnarkosen anbieten. Diese können dann gemeinsam den Ablauf der operativen Behandlung planen und ausführen. Die Zeitdauer der Vollnarkose kann problemlos mehrere Stunden betragen und bei Bedarf einfach verlängert werden.
Risiken einer Vollnarkose
Unerwünschte Wirkungen einer Vollnarkose sind heutzutage selten geworden. Dennoch kann es bei einer Vollnarkose zu erheblichen Zwischenfällen kommen, man geht davon aus, dass die Sterblichkeitsrate von allen Vollnarkosen insgesamt 0,005 Prozent beträgt. Dabei spielt jedoch der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten eine Rolle; in der „großen“ Chirurgie ist dieses Risiko z. B. höher als in der Zahnmedizin. Durch Vollnarkose hervorgerufene unerwünschte Zustände können unter anderem Herz-Kreislauf-Probleme oder Allergien sein. Des Weiteren kommt es nach dem Aufwachen häufig zu Übelkeit und Erbrechen.