In der Regel sind Männer häufiger von Kieferzysten betroffen als Frauen. Doch eine Zyste kann sich natürlich auch im Kiefer einer einer Frau bilden. Komplizierter wird es dann, wenn die betroffene Patientin schwanger ist. Hier sollten Zahnarzt oder Kieferchirurg bei der Behandlung sehr vorsichtig sein, da der Fötus im Grunde „mitbehandelt“ wird, sobald Wirkstoffe verabreicht werden.
Kieferzysten sind Hohlräume, die im Unter- beziehungsweise Oberkiefer entstehen können. Häufig liegt ihnen ein entzündeter Zahn zugrunde. Die zweithäufigste Ursache sind Entwicklungsstörungen.
Ideal wäre es, wenn die Patientin sich ihr Gebiss vor einer geplanten Schwangerschaft durchchecken lassen würde und dann sich dann auch Röntgenaufnahmen anfertigen ließe. Kieferzysten gehören zu den langsam wachsenden Zysten und werden häufig nur durch Zufall eben bei Vorsorgeuntersuchungen entdeckt. Wenn bereits eine Schwangerschaft vorliegt und Symptome wie Schmerzen auftreten, ist eine Behandlung darauf auszurichten.
Treten die Beschwerden, im Anfangsstadium häufig ein dumpfer Schmerz, während der Schwangerschaft auf, sollte die Zyste trotzdem behandelt werden, da sonst unangenehme Spätfolgen drohen können. Gerade bei einer Schwangerschaft ist das Immunsystem häufig bereits beansprucht, und es besteht die Gefahr, dass die Zyste sich entzünden kann. Als Folge davon kann unter Umständen der ganze Kieferraum vereitern.
Der optimale Behandlungszeitpunkt liegt im zweiten Schwangerschaftsdrittel (zweites Trimenon, etwa 4.-7. Monat), da sich im ersten Trimenon die Organe des Kindes bilden. Im letzten Trimenon steigt durch den erhöhten Stress das Risiko an, dass es zu einer Frühgeburt kommen könnte. Allerdings sollte sich keine Schwangere Sorgen machen, dass sie im ersten und im letzten Schwangerschaftsdrittel nicht behandelt wird, wenn sie unter einer Kieferzyste leidet. Der behandelnde Kieferchirurg wird alle möglichen Optionen sorgsam abwägen.
Keine Schwangere muss Angst haben, ohne Betäubung behandelt zu werden und dadurch unnötige Schmerzen zu erleiden. Die Lokalanästhetika (Mittel zur örtlichen Betäubung), die bei einer Schwangerschaft zum Einsatz kommen, verfügen über eine hohe Eiweißbindung und eine geringe Gefäßverengung (zum Beispiel Articain oder Bupivacain). Das vermindert das Risiko für die Schwangere und den Fötus deutlich.
Zahnärztliche Röntgenuntersuchungen sind im Übrigen auch während einer Schwangerschaft erlaubt. Zwar sehen die meisten Zahnärzte in dieser Zeit von einer Röntgenaufnahme ab, doch manchmal ist sie unerlässlich, um die richtige Diagnose stellen zu können. Hier wird in der Regel nur der Bereich eines Zahns geröntgt beziehungsweise der vermutete Sitz der Zyste. Die Strahlenbelastung bei der Untersuchung ist zwar gegeben, sie entspricht aber noch nicht einmal der täglichen Strahlenbelastung, der die Patientin in der Umwelt ausgesetzt ist.
Viele Schwangere beklagen sich darüber, dass ihnen beim Zahnarzt schwindlig wird, insbesondere ab dem sechsten Monat. Das kommt daher, dass die Gebärmutter auf die dahinter liegende große Körpervene (Vena cava) drücken kann. Unter Umständen kann dies bis zum Kreislaufkollaps führen. Deswegen wird, wenn möglich, die Behandlung ab dem sechsten Monat im aufrechten Sitzen durchgeführt. Geht das nicht, kann es helfen, die Patientin leicht auf die linke Seite zu drehen und die rechte mittels einer Polsterung abzustützen.
Eine adäquate Behandlung einer Kieferzyste ist auch während einer Schwangerschaft möglich. Wichtig ist, dass der behandelnde Zahnarzt auf den richtigen und gewissenhaften Einsatz der Medikamente achtet und Röntgenaufnahmen nur dann durchführt, wenn sie absolut nötig sind.
aktualisiert am 15.12.2016