Im Jahre 1998 hatte ich bei einem Schneidezahn eine Wurzelbehandlung. Bis vor kurzem war dieser dennoch stabil! Da das Problem bei diesen toten Zähnen die dunklere Verfärbung von innen heraus im Laufe der Zeit ist, hatte ich nach zwei erfolglosen Bleaching-Versuchen bei meinem Zahnarzt um ein Bleichen von innen gebeten. 5 mal wurde mein Zahn dann im Abstand von 1 Woche aufgebohrt und eine neue Bleichfüllung eingebracht. Trotz allem war nur eine leichte Aufhellung im Ergebnis zu verzeichnen. Beim Bockwurstessen passierte es dann: Der Zahn brach an der Bohrstelle ab. Bin dann gleich zu meinem Zahnarzt, der mir mitteilte, daß dies aufgrund der dünnen Stelle, an der er ständig gebohrt hat durchaus risikobehaftet war. Ich warf ihm vor mich nicht richtig aufgeklärt zu haben, woraufhin er meinte, daß er sich zukünftig schriftlich absichern werde.
Er brachte anschließend den abgebrochenen Zahn an der Bruchstelle mittels Sift- und hinterer Plattenverstärkung noch einmal an, allerdings nur einen Tag später brach er erneut ab. Dann spitzte er den verbliebenen Zahnrest an und es folgte eine Überkronung. Letztlich hat die ganze Aktion außer Ärger, unnötigen Kosten, hohem Zeitaufwand und dem Verlust eines stabilen- wenn auch toten- Schneidezahns für mich nichts gebracht.
Mich würde interessieren, ob der Zahnarzt aufgrund der unterlassenen Riskioaufklärung der Behandlung und ggf. "Pfusch"arbeit schadenersatzpflichtig ist. Im Übrigen sehe ich nicht ein, daß ich für 5malige nutzlose Bleichversuche auch noch zahlen soll.
Er brachte anschließend den abgebrochenen Zahn an der Bruchstelle mittels Sift- und hinterer Plattenverstärkung noch einmal an, allerdings nur einen Tag später brach er erneut ab. Dann spitzte er den verbliebenen Zahnrest an und es folgte eine Überkronung. Letztlich hat die ganze Aktion außer Ärger, unnötigen Kosten, hohem Zeitaufwand und dem Verlust eines stabilen- wenn auch toten- Schneidezahns für mich nichts gebracht.
Mich würde interessieren, ob der Zahnarzt aufgrund der unterlassenen Riskioaufklärung der Behandlung und ggf. "Pfusch"arbeit schadenersatzpflichtig ist. Im Übrigen sehe ich nicht ein, daß ich für 5malige nutzlose Bleichversuche auch noch zahlen soll.