2012 habe ich mir über eine in Deutschland tätige Agentur Vollkeramik-Kronen für Ober- und Unterkiefer in China anfertigen lassen. Ebenfalls sollte eine spitz zulaufende Linie am oberen Eckzahn begradigt werden und Lücken im Unterkiefer durch Brücken beseitigt werden. Über die Krankenkasse lies ich mir einen Heil- und Kostenplan erstellen und wegen längerer Urlaubsabwesenheit meines Hauszahnarztes wandte ich mich an die Agentur, die den Zahnersatz aus China vermittelte. Die Agentur nannte mir auch eine Zahnarztpraxis in der Nähe meines Wohnortes, die die nötigen Arbeiten durchführen könnten und mit ihnen zusammen arbeiten würden. Die Arbeiten sollten zunächst für den Oberkiefer und dann für den Unterkiefer durchgeführt werden. Dabei kam es bereits zu einigen Verunsicherungen. Der zu behandelnde "Zahnarzt" versuchte vehement mich bezüglich der gewünschten Kronen auf ein Labor eines mit ihm befreundeten Zahntechnikers in Deutschland umzustimmen (war natürlich den Zahnersatz noch einmal rund 3000 Euro verteuert hätte). Auch wollte er mir unbedingt einen anderen Farbton als ich ausgesucht hatte, einreden. Da ich jedoch Ober und Unterkiefer komplett überkronen und verblenden wollte, sah ich überhaupt keinen Anlass dem zuzustimmen. Somit wurde dann zunächst der Oberkiefer entsprechend mehr oder weniger nach meinem Wünschen gerichtet. So ganz war ich mit der Länge der Kronen und der unterschiedlichen Abstände zwischen den Zähnen nicht zufrieden, hätte es letztlich auch so akzeptiert. Beim Unterkiefer gab es dann massive Probleme. Aufgrund angeblicher anatomischer Gegebenheiten wäre es nicht problemlos möglich, dass meine Wünsche wie vorgegeben umgesetzt werden könnten. Für die Überbrückung einer Zahnlücke im Backenzahnbereich wurde mir ein Backenzahn angeschliffen. Dieser sei dann wohl etwas zu sehr abgeschliffen worden und daher die Versorgung eine Brücke nicht mehr möglich. Auf mein Bestreben hin, wurde nochmals versucht, den Zahn entsprechend aufzurichten, was nicht gelang und weil die Pulpa schon sichtbar sei, könne hier nichts mehr geschliffen werden, sondern es sei ein Implantat nötig. Die daraufhin nötige komplette Beratung lief natürlich darauf hinaus, dass jetzt ein Implantat notwendig wäre. Erst nach meiner Zustimmung und der Zusage, den Oberkiefer nochmals zu überarbeiten, kam jetzt auch die Frau des "Zahnarztes" ins Spiel, weil der Mann (der mich erst jetzt informierte, er sei kein Zahnarzt und dürfe daher das nun notwendige Implantat nicht machen) nun auch die Implantatsarbeit an seine Frau, die u. A. auch Fachärztin für Implantologie sei, übergeben würde. Das Implantat wurde gesetzt. Zwar ohne Komplikation, jedoch wie sich später dann herausstellen sollte, vollkommen überflüssig. Zwischenzeitlich sollte am Oberkiefer, mit dem ich nicht zufrieden war, noch eine Korrektur vorgenommen werden. Eine Krone war schief und ein Eckzahn stand zu weit vor, der aussah wie ein Draculazahn. Die Krone wurde verschmälert und verkürzt und nun ist die andere Krone in der Position zum Eckzahn zu kurz. Eine erneute Beschwerde von mir wurde und wollte nicht mehr angenommen werden, der vermeintliche "Zahnarzt" und natürlich die Praxis und seine Frau verweigerten eine Weiterbehandlung. 2013 wurde, dann von meinem Hauszahnarzt im Unterkiefer die Brücken entsprechend eingesetzt. Dabei stellte sich heraus, dass das Implantat nicht genutzt werden musste und auch unnötig eingebracht wurde. Ich weigerte mich daher auch die Kosten für das Implantat zu übernehmen und versuchte natürlich nun auch die Beseitigung der Mängel im Oberkiefer gerichtlich durchzusetzen. Über die Krankenkasse wurde mir ein Gutachter genannt. Die Gutachterkommission bestätigte mir auch die geschilderten Mängel und die Sinnlosigkeit des Implantates. Zwischenzeitlich hatte ich doch einige schmerzende Probleme mit dem Oberkiefer und musste auch hier Korrekturen vornehmen lassen und bei dieser Gelegenheit wurden auch einige der von mir angezeigten Mängel beseitigt.
Die erste Verhandlung vor Gericht, verlor ich. Daraufhin wandte ich mich an eine Anwältin für Medizinrecht und legte Widerspruch ein. Jetzt wurde von der Gegenseite ein Gutachter eingesetzt, der sich auf formaler Fehler im Gutachten stürzte, über eine ausreichende und daher nicht anfechtbare Aufklärung (durch den vermeintlichen Zahnarzt, der keiner war) von mir stützte und dementierte, dass es daher bei dem Implantat auch eine bewusste Irreführung von mir als zahnmedizinischen Laien gab. Und schlussendlich wurde die Leistung ein Implantat zu setzen ja auch erbracht und daher sei diese Rechnung auch zu bezahlen, zunächst mal egal ob nötig oder unnötig. Dann wurde auch bemängelt, dass der von mir angezeigte Pfusch im Oberkiefer ja nun nicht mehr nachvollziehbar sei, weil bereits andere Zahnärzte diesen ja behoben hätten. Es ging hin und her. Zwischenzeitlich litt ich immer stärker unter Atemproblemen und lies mich in Tübingen in einer Spezial Klinik für Mikrobiologie untersuchen, nachdem keine organischen Ursachen dafür festgestellt werden konnten. Dabei wurde festgestellt, dass ich unter Staphylococcus aureus leide. Ein restistenter Bakterienstamm, der die Atemwege befällt. Es mag nun eine Vermutung sein, aber als ich die Zahnbehandlungen vornehmen lies, fanden in der Praxis auch Umbauarbeiten statt und ich kann mir durchaus vorstellen, dass ich auch hier eventuell einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt war. Man warf mir dazu von der Gegenseite vor, ich würde immer erneute Argumente vorbringen um meine Rechte durchzusetzen. Ich verlor die Verhandlung auch in der ersten Instanz. Jetzt bliebe mir nur noch der Weg vor das Verfassungsgericht als Klage eine Grundrechtsverletzung zu beantragen. Dies scheint jedoch ein absolutes erfolgloses Unterfangen und ich werde diesen Weg aufgrund der Kosten, die jetzt durch Gericht und Anwalt auf mich zukommen, nicht mehr gehen.
Zurück bleibt das Gefühl, mit einer sinnlosen und schlechten Zahnbehandlung, eine Menge Geld verloren zu haben, dass mir unnötige Schmerzen zugefügt wurden, gesundheitliche Folgeschäden erlitten zu haben und von den Gerichten unrecht erfahren zu haben. Das einzige, das ich hier wirklich nicht behaupten kann ist, dass der Zahnersatz aus China schlecht gewesen wäre.
Die erste Verhandlung vor Gericht, verlor ich. Daraufhin wandte ich mich an eine Anwältin für Medizinrecht und legte Widerspruch ein. Jetzt wurde von der Gegenseite ein Gutachter eingesetzt, der sich auf formaler Fehler im Gutachten stürzte, über eine ausreichende und daher nicht anfechtbare Aufklärung (durch den vermeintlichen Zahnarzt, der keiner war) von mir stützte und dementierte, dass es daher bei dem Implantat auch eine bewusste Irreführung von mir als zahnmedizinischen Laien gab. Und schlussendlich wurde die Leistung ein Implantat zu setzen ja auch erbracht und daher sei diese Rechnung auch zu bezahlen, zunächst mal egal ob nötig oder unnötig. Dann wurde auch bemängelt, dass der von mir angezeigte Pfusch im Oberkiefer ja nun nicht mehr nachvollziehbar sei, weil bereits andere Zahnärzte diesen ja behoben hätten. Es ging hin und her. Zwischenzeitlich litt ich immer stärker unter Atemproblemen und lies mich in Tübingen in einer Spezial Klinik für Mikrobiologie untersuchen, nachdem keine organischen Ursachen dafür festgestellt werden konnten. Dabei wurde festgestellt, dass ich unter Staphylococcus aureus leide. Ein restistenter Bakterienstamm, der die Atemwege befällt. Es mag nun eine Vermutung sein, aber als ich die Zahnbehandlungen vornehmen lies, fanden in der Praxis auch Umbauarbeiten statt und ich kann mir durchaus vorstellen, dass ich auch hier eventuell einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt war. Man warf mir dazu von der Gegenseite vor, ich würde immer erneute Argumente vorbringen um meine Rechte durchzusetzen. Ich verlor die Verhandlung auch in der ersten Instanz. Jetzt bliebe mir nur noch der Weg vor das Verfassungsgericht als Klage eine Grundrechtsverletzung zu beantragen. Dies scheint jedoch ein absolutes erfolgloses Unterfangen und ich werde diesen Weg aufgrund der Kosten, die jetzt durch Gericht und Anwalt auf mich zukommen, nicht mehr gehen.
Zurück bleibt das Gefühl, mit einer sinnlosen und schlechten Zahnbehandlung, eine Menge Geld verloren zu haben, dass mir unnötige Schmerzen zugefügt wurden, gesundheitliche Folgeschäden erlitten zu haben und von den Gerichten unrecht erfahren zu haben. Das einzige, das ich hier wirklich nicht behaupten kann ist, dass der Zahnersatz aus China schlecht gewesen wäre.