Sehr geehrte Damen und Herren,
ich überlege mir gerade meine Krankenversicherung neu zu sortieren. Ich bin dabei auf die CSS Versicherung aufmerksam geworden. Was mir schwer fällt zu beurteilen ist ob das Leistungsangebot alles abdeckt was so in der Regel bei einem Durchschnittsmenschen drankommt.
Können Sie prüfen ob alle "normalen" Leistungen damit abgedeckt wären?
1. Zahnersatz - 80% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags abzgl. der Leistungen der gesetzlichen KV.
Als Zahnersatz gelten Zahnprothesen, Zahnkronen, Teilkronen,
Zahnbrücken, Stiftzähne, Inlays und die Wiederherstellung
der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen),
funktionstherapeutische und funktionsanalytische Leistungen
im Zusammenhang mit Zahnersatz sowie Implantate.
Zu den implantologischen Leistungen zählen die
zahnärztlichen Leistungen der Diagnostik (implantatbezogene
Analyse, Röntgenaufnahmen, Röntgenschablonen),
die Implantation, die Freilegung des Implantates sowie
alle mit der Implantation im Zusammenhang
stehenden Weichgewebs- und knochenaufbauenden Maßnahmen.
1.2 Zahnärzte ohne Kassenzulassung
Bei Zahnärzten, die ihre Kassenzulassung abgegeben haben,
wird ein pauschaler Betrag als Leistung der GKV angerechnet.
Dieser beträgt bei Zahnersatz 40%, bei Implantaten
und Inlays 20% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags.
Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn
die GKV keine Vorleistung erbringt.
1.3 Heil- und Kostenpläne
Die bei der GKV einzureichenden Heil- und Kostenpläne
sind dem Versicherer in Kopie zuzustellen. Generell wird
bei geplanten umfangreicheren Behandlungen die Vorlage
eines Heil- und Kostenplanes empfohlen.
1.1 Zahnbehandlung
Zahnbehandlung 100% des erstattungsfähigen
Rechnungsbetrages, zusammen mit den Leistungen
einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder eines
sonsti-gen Kostenträgers max. 100%.Als Zahnbehandlung gelten konservierende Leistungen
(z.B. Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen), chirurgische
Maßnahmen (z.B. Wurzelspitzenresektion), paradontologische
Leistungen (z.B. Taschentiefe < 3,5 mm mit Knochenabbau,
Weichgewebsmaßnahmen, Behandlung knöcherner
paradontaler Defekte, Untersuchungen zum
Nachweis paropathogener Keime), Schienen- und Aufbissbehelfe.
1.2 Zahnprophylaxe
Der Versicherer erstattet im Rahmen der GOZ bzw. der
GOÄ, d.h. bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ bei
Zahnprophylaxe 100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages,
zusammen mit den Leistungen der GKV oder eines
sonstigen Kostenträgers max. 100%.
Als Zahnprophylaxe gelten professionelle Zahnreinigung,
Versiegelung, Fluoridierung, Speicheltest zur Keimbestimmung,
Kariesrisikodiagnostik sowie Erstellung eines Mundhygienestatus
und weitere Kontrollen des Übungserfolges.
1.3 Kieferorthopädische Behandlung
Der Versicherer erstattet im Rahmen der GOZ bzw. der
GOÄ, d.h. bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ bei
medizinisch notwendiger kieferorthopädischer Behandlung
80% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, sofern
für die Behandlung insgesamt kein Leistungsanspruch gegenüber
einer GKV besteht. Sofern für die Behandlung
grundsätzlich ein Leistungsanspruch gegenüber einer GKV
besteht, werden für nicht unter diesen Leistungsanspruch
fallende Behandlungen aufgrund sogenannter Mehrkostenvereinbarungen
bei KIG 3-5 80 % des Rechnungsbetrages
bis max. EUR 600 je behandeltem Kiefer für die gesamte
kieferorthopädische Behandlung erstattet.Unter die Mehrkostenvereinbarung fallen kieferorthopädische
Zusatzleistungen, sofern eine medizinische Notwendigkeit
vorliegt, insbesondere Mini-Metall, Gold-, Keramik-
und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspange,
Lingualtechnik, festsitzender Retainer, konfektionierte
herausnehmbare Geräte, festsitzender Lückenhalter, farbige/
farblose Bögen/Teilbögen, thermisch programmierbare
oder plastische Bögen/Teilbögen, funktionsanalytische/-
funktionstherapeutische Maßnahmen. Weitere kieferorthopädische
Zusatzleistungen, sofern eine medizinische
Notwendigkeit vorliegt.
Vielen Dank für Ihren Input. Evtl. fehlt ja irgendwas was ich auf den ersten Blick nicht gesehen habe...
ich überlege mir gerade meine Krankenversicherung neu zu sortieren. Ich bin dabei auf die CSS Versicherung aufmerksam geworden. Was mir schwer fällt zu beurteilen ist ob das Leistungsangebot alles abdeckt was so in der Regel bei einem Durchschnittsmenschen drankommt.
Können Sie prüfen ob alle "normalen" Leistungen damit abgedeckt wären?
1. Zahnersatz - 80% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags abzgl. der Leistungen der gesetzlichen KV.
Als Zahnersatz gelten Zahnprothesen, Zahnkronen, Teilkronen,
Zahnbrücken, Stiftzähne, Inlays und die Wiederherstellung
der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen),
funktionstherapeutische und funktionsanalytische Leistungen
im Zusammenhang mit Zahnersatz sowie Implantate.
Zu den implantologischen Leistungen zählen die
zahnärztlichen Leistungen der Diagnostik (implantatbezogene
Analyse, Röntgenaufnahmen, Röntgenschablonen),
die Implantation, die Freilegung des Implantates sowie
alle mit der Implantation im Zusammenhang
stehenden Weichgewebs- und knochenaufbauenden Maßnahmen.
1.2 Zahnärzte ohne Kassenzulassung
Bei Zahnärzten, die ihre Kassenzulassung abgegeben haben,
wird ein pauschaler Betrag als Leistung der GKV angerechnet.
Dieser beträgt bei Zahnersatz 40%, bei Implantaten
und Inlays 20% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags.
Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn
die GKV keine Vorleistung erbringt.
1.3 Heil- und Kostenpläne
Die bei der GKV einzureichenden Heil- und Kostenpläne
sind dem Versicherer in Kopie zuzustellen. Generell wird
bei geplanten umfangreicheren Behandlungen die Vorlage
eines Heil- und Kostenplanes empfohlen.
1.1 Zahnbehandlung
Zahnbehandlung 100% des erstattungsfähigen
Rechnungsbetrages, zusammen mit den Leistungen
einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder eines
sonsti-gen Kostenträgers max. 100%.Als Zahnbehandlung gelten konservierende Leistungen
(z.B. Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen), chirurgische
Maßnahmen (z.B. Wurzelspitzenresektion), paradontologische
Leistungen (z.B. Taschentiefe < 3,5 mm mit Knochenabbau,
Weichgewebsmaßnahmen, Behandlung knöcherner
paradontaler Defekte, Untersuchungen zum
Nachweis paropathogener Keime), Schienen- und Aufbissbehelfe.
1.2 Zahnprophylaxe
Der Versicherer erstattet im Rahmen der GOZ bzw. der
GOÄ, d.h. bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ bei
Zahnprophylaxe 100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages,
zusammen mit den Leistungen der GKV oder eines
sonstigen Kostenträgers max. 100%.
Als Zahnprophylaxe gelten professionelle Zahnreinigung,
Versiegelung, Fluoridierung, Speicheltest zur Keimbestimmung,
Kariesrisikodiagnostik sowie Erstellung eines Mundhygienestatus
und weitere Kontrollen des Übungserfolges.
1.3 Kieferorthopädische Behandlung
Der Versicherer erstattet im Rahmen der GOZ bzw. der
GOÄ, d.h. bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ bei
medizinisch notwendiger kieferorthopädischer Behandlung
80% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, sofern
für die Behandlung insgesamt kein Leistungsanspruch gegenüber
einer GKV besteht. Sofern für die Behandlung
grundsätzlich ein Leistungsanspruch gegenüber einer GKV
besteht, werden für nicht unter diesen Leistungsanspruch
fallende Behandlungen aufgrund sogenannter Mehrkostenvereinbarungen
bei KIG 3-5 80 % des Rechnungsbetrages
bis max. EUR 600 je behandeltem Kiefer für die gesamte
kieferorthopädische Behandlung erstattet.Unter die Mehrkostenvereinbarung fallen kieferorthopädische
Zusatzleistungen, sofern eine medizinische Notwendigkeit
vorliegt, insbesondere Mini-Metall, Gold-, Keramik-
und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspange,
Lingualtechnik, festsitzender Retainer, konfektionierte
herausnehmbare Geräte, festsitzender Lückenhalter, farbige/
farblose Bögen/Teilbögen, thermisch programmierbare
oder plastische Bögen/Teilbögen, funktionsanalytische/-
funktionstherapeutische Maßnahmen. Weitere kieferorthopädische
Zusatzleistungen, sofern eine medizinische
Notwendigkeit vorliegt.
Vielen Dank für Ihren Input. Evtl. fehlt ja irgendwas was ich auf den ersten Blick nicht gesehen habe...