Vor ca. zwei Jahren habe ich am Backenzahn 16 eine Wurzelbehandlung bekommen. Wegen Druckschmerzen wurde diese zwei Mal wiederholt. Trotzdem blieb ein unangenehmes Gefühl zurück. Ich wurde vertröstet mit dem Hinweis "Solange Sie beim Draufbeißen nicht schreien, ist das nicht so schlimm - ein toter Zahn wird vom Körper halt als Fremdkörper empfunden, ein komisches Gefühl ist normal." Durch einen Umzug in eine andere Stadt wechselte ich den Zahnarzt. Dieser diagnostizierte eine Wurzelentzündung und stellte mich vor die Entscheidung: WSR oder Extraktion und Implantat. Aus finanziellen Gründen wollte ich es erstmal mit der WSR probieren und ließ mich zum Kieferchirurgen überweisen. Dieser lehnte die WSR wegen der schlechten Prognose ab. Der Zahn wäre ungenügend wurzelbehandelt, von Bakterien zersetzt und unstabil (von 3 Wurzelkanälen war nur einer befüllt). Nun bleibt mir nur die Extraktion. Ein Implantat kann ich mir eigentlich nicht leisten. Muss aber sein, nicht zuletzt aus beruflichen Gründen (eine Brücke scheidet aus, weil der Nebenzahn ebenfalls wurzelbehandelt und überkront und somit nicht stabil genug ist). Gibt es eine Möglichkeit, (außergerichtlich) gegen den Zahnarzt vorzugehen aufgrund der ungenügenden Wurzelbehandlung? Als Laie würde ich meinen, es geht Richtung Fahrlässigkeit, bei einer WB nur einen von 3 Wurzelkanälen zu befüllen... Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!