pussy1203 sagt am 04.10.2019Was leider viele Angstpatienten nicht wissen ist, dass man sich erst mal bei einem Psychologen die Phobie bescheinigen lassen muss um in den Genuss einer Behandlung unter Vollnarkose zu kommen, die von der Kasse übernommen wird. Andernfalls kommen schnell Kosten in Höhe einiger Hundert Euro auf einen zu.
Ich weiß leider aus eigener Erfahrung, dass viele dieser Patienten aber auch andere "Ottonormalverbraucher" sich solchen "Luxus" nicht leisten können.
Krankenkassen weren erst mal ablehnen, also muss man Wiederspruch einlegen. Es vergehen Wochen, in denen sich Patienten mit Schmerzen durch die Welt quälen. Viele geben auf, suchen "Alternativen", andere leiden so lange bis der Nerv abgestorben ist.
Die "Gesundheitskassen" (wie sie sich selbst gern nennen) lehnen sich zurück und ergötzen sich am Leid Derer, für die sie eigentlich da sein sollten! (Was für ein tolles Gesundheitssystem haben wir doch!)!
Aus akuellem Anlass hab ich gestern erst "Leistungsverweigerung Krankenkasse" gegooglet. Es ist erschreckend, dass bis zu 80% aller Leistungen, die nicht im Katalog stehen, jedoch medizinisch notwendig sind bzw. von einem Arzt als medizinisch notwendig erachtet wurden, zunächst erst mal abgelehnt werden!
Leider findet man auch keine genaue Aussage, wie man bei Ablehnung weiter vorgehen muss um nur nicht durch z.B. Beginn einer Behandlung ohne Genehmigung den Anspruch zu verlieren.