Liebe Wissende,
Ich habe eine Frage an Sie bzgl. zweier mängelhaften Kronen.
Und zwar habe ich auf meinen seitlichen unteren Implantaten drei Kronen bekommen. Diese waren zunächst zu hoch, und wohl zu breit - schoben die anderen seitlichen Zähne zur Seite, wodurch diese auf die oberen nicht mehr passten, der Biss stimmte einfach gar nicht.
Daraufhin bin ich zurück zum Zahnarzt, mit der Bitte die Höhe zu prüfen sowie die Zahnzwischenräume etwas zu vergrößern, damit die eigenen Zähne wieder oben richtig ankommen. Er bat mich erklärungslos, den Mund zu öffnen, und schliff die drei Kronen sowie die zwei benachbarten eigenen Zähne so ein, dass ich (wie später festgestellt wurde) kein Kontakt mehr habe auf der ganzen rechten Bissseite. Der erste Kontaktzahn ist der zweite Zahn von der Mitte aus gesehen. Dadurch bekam ich Belastungsschmerzen bei Zähnen auf der anderen Gebissseite, sowie permanente Nackenverspannungen. Der Mund ist kaum noch entspannt zu schließen.
Als die Belastungsschmerzen an einem linksseitigen Zahn am Wochenende zu stark wurden, ging ich zur Notärztin, die den fehlenden Kontakt auf der ganzen rechten Seite festgestellt hatte - nach ihr seien es gerade mal 3 Zahnpaare im ganzen Mund, die noch Kontakt haben. Sie hat als Notlösung etwas vom schmerzenden neuerdings stark belasteten Zahn weggeschliffen, sowie mit provisorischem Zement an der anderen, vom ursprünglichen ZA platt geschliffenen Seite etwas erhöht, was eine leichte, aber natürlich nicht entscheidende, Erleichterung brachte. Ihre Einschätzung war: Implantatkronen (Vollkeramik) müssen neu gemacht werden, damit Kontakt wieder da ist; die anderen Zähne müssen dem Biss anschliessend neu angepasst werden.
Ich solle mit dem ersten Zahnarzt über Möglichkeiten reden.
Mir wäre am liebsten eine Erstattung des ersten Zahnarztes des Zuschusses an die KK sowie die Stornierung der privaten Rechnung an mich (ca. 2000 euro), damit ich die neuen Kronen bei der anderen Zahnärztin machen kann. Denn diese würde alle Zähne des Gebisses einbeziehen. Vertrauen in einen Arzt, der die rechte Seite komplett aus dem Kontakt wegschleift, ohne die Konsequenzen für den Biss zu bedenken, habe ich nicht mehr.
Nun wird der Zahnarzt solch eine Lösung vermutlich nicht einfach hinnehmen, da er dadurch Geld verliert. Höchstwahrscheinlich, wenn er die fehlende Okklusion genauso problematisch sieht, wird er die Kronen neu anfertigen wollen. Mein Problem dabei ist, dass ich ihn nicht mehr an die bestehenden Zähne ranlassen möchte. Wenn wiederum er nur die Kronen neu anfertigt, dann darf die neue Ärztin, die mir irgendwie die anderen Bestandszähne und den Biss wieder neu richten muss, nichts an den Kronen verändern.
Wenn ich es richtig verstehe - selbst mit einem (langwierigen) Gutachten von der Kasse hätte ich nicht die Sicherheit, dass im Falle, dass der Gutachter die Notwendigkeit des neuen Zahnersatzes feststellt, dieser bei der neuen Zahnärztin gemacht werden darf statt bei dem alten Zahnarzt? Ich müsste irgendwie „fehlendes Vertrauensverhältnis“ nachweisen? Zudem würde bestenfalls der KK-Zuschuss als Regression dem ersten Zahnarzt wieder entzogen werden und der neuen Zahnärztin bezahlt, aber die 2000 € Eigenleistung müsste ich selbst juristisch einklagen?
Gäbe es Argumente, die ich im Gespräch mit dem ersten Zahnarzt vorbringen könnte, damit er mehr oder weniger „freiwillig“ den Kassenzuschuss sowie die private Zuzahlung zurückgibt?
Ich danke allen!
Kai
Ich habe eine Frage an Sie bzgl. zweier mängelhaften Kronen.
Und zwar habe ich auf meinen seitlichen unteren Implantaten drei Kronen bekommen. Diese waren zunächst zu hoch, und wohl zu breit - schoben die anderen seitlichen Zähne zur Seite, wodurch diese auf die oberen nicht mehr passten, der Biss stimmte einfach gar nicht.
Daraufhin bin ich zurück zum Zahnarzt, mit der Bitte die Höhe zu prüfen sowie die Zahnzwischenräume etwas zu vergrößern, damit die eigenen Zähne wieder oben richtig ankommen. Er bat mich erklärungslos, den Mund zu öffnen, und schliff die drei Kronen sowie die zwei benachbarten eigenen Zähne so ein, dass ich (wie später festgestellt wurde) kein Kontakt mehr habe auf der ganzen rechten Bissseite. Der erste Kontaktzahn ist der zweite Zahn von der Mitte aus gesehen. Dadurch bekam ich Belastungsschmerzen bei Zähnen auf der anderen Gebissseite, sowie permanente Nackenverspannungen. Der Mund ist kaum noch entspannt zu schließen.
Als die Belastungsschmerzen an einem linksseitigen Zahn am Wochenende zu stark wurden, ging ich zur Notärztin, die den fehlenden Kontakt auf der ganzen rechten Seite festgestellt hatte - nach ihr seien es gerade mal 3 Zahnpaare im ganzen Mund, die noch Kontakt haben. Sie hat als Notlösung etwas vom schmerzenden neuerdings stark belasteten Zahn weggeschliffen, sowie mit provisorischem Zement an der anderen, vom ursprünglichen ZA platt geschliffenen Seite etwas erhöht, was eine leichte, aber natürlich nicht entscheidende, Erleichterung brachte. Ihre Einschätzung war: Implantatkronen (Vollkeramik) müssen neu gemacht werden, damit Kontakt wieder da ist; die anderen Zähne müssen dem Biss anschliessend neu angepasst werden.
Ich solle mit dem ersten Zahnarzt über Möglichkeiten reden.
Mir wäre am liebsten eine Erstattung des ersten Zahnarztes des Zuschusses an die KK sowie die Stornierung der privaten Rechnung an mich (ca. 2000 euro), damit ich die neuen Kronen bei der anderen Zahnärztin machen kann. Denn diese würde alle Zähne des Gebisses einbeziehen. Vertrauen in einen Arzt, der die rechte Seite komplett aus dem Kontakt wegschleift, ohne die Konsequenzen für den Biss zu bedenken, habe ich nicht mehr.
Nun wird der Zahnarzt solch eine Lösung vermutlich nicht einfach hinnehmen, da er dadurch Geld verliert. Höchstwahrscheinlich, wenn er die fehlende Okklusion genauso problematisch sieht, wird er die Kronen neu anfertigen wollen. Mein Problem dabei ist, dass ich ihn nicht mehr an die bestehenden Zähne ranlassen möchte. Wenn wiederum er nur die Kronen neu anfertigt, dann darf die neue Ärztin, die mir irgendwie die anderen Bestandszähne und den Biss wieder neu richten muss, nichts an den Kronen verändern.
Wenn ich es richtig verstehe - selbst mit einem (langwierigen) Gutachten von der Kasse hätte ich nicht die Sicherheit, dass im Falle, dass der Gutachter die Notwendigkeit des neuen Zahnersatzes feststellt, dieser bei der neuen Zahnärztin gemacht werden darf statt bei dem alten Zahnarzt? Ich müsste irgendwie „fehlendes Vertrauensverhältnis“ nachweisen? Zudem würde bestenfalls der KK-Zuschuss als Regression dem ersten Zahnarzt wieder entzogen werden und der neuen Zahnärztin bezahlt, aber die 2000 € Eigenleistung müsste ich selbst juristisch einklagen?
Gäbe es Argumente, die ich im Gespräch mit dem ersten Zahnarzt vorbringen könnte, damit er mehr oder weniger „freiwillig“ den Kassenzuschuss sowie die private Zuzahlung zurückgibt?
Ich danke allen!
Kai