R. Krause sagt am 01.12.2010Das hängt sehr von der konkreten Situation ab. Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung als sogenannter "Härtefall" eingestuft sind, kann es sein, dass die Krankenkasse die Kosten des einfachsten
Zahnersatzes (Kassenlösung) vollständig übernimmt, sofern für den Ersatz keine Edelmetalllegierungen verwendet werden. Das kann je nach Situation aber schwierig oder nur eingeschränkt befriedigend sein. Ob der bestehende Ersatz erneuerungsbedürftig ist, muss ein Kollege feststellen, der dann auch für die nach Kassenrichtlinien indizierte Behandlung einen Kostenplan erstellt. Sie sollten den Kollegen auf Ihre finanziell schwierige Situation und Ihre Erwartung einer möglichst vollständigen Kostenübernahme möglichst direkt hinweisen.