Meine Zahnärztin hat mir einen festsitzenden Zahnersatz (Keramikverblendung)
der mangelhaft war in Rechnung gestellt und dafür einen
herausnehmbare Interimsprothese eingesetzt.
Ich weigere mich die Rechnung zu zahlen. Darf Sie die 1.
Prothetik abrechnen obwohl sie mir den Vorschlag einer 2 machte
allerdings einer sehr mindewertigen Prothese?
der mangelhaft war in Rechnung gestellt und dafür einen
herausnehmbare Interimsprothese eingesetzt.
Ich weigere mich die Rechnung zu zahlen. Darf Sie die 1.
Prothetik abrechnen obwohl sie mir den Vorschlag einer 2 machte
allerdings einer sehr mindewertigen Prothese?