R. Krause sagt am 15.09.2011Die entsprechende Versorgung ist grundsätzlich möglich und entspricht in dieser Form den Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie Sie allerdings schon selbst gemerkt haben ist die Verteilung der Restzähne eher ungünstig und die Belastung dieser drei Pfeiler entsprechend hoch. Wenn solche
Prothesen über längere Zeit getragen werden, dann kommt es meist zu einem Absinken der Prothese auf der nicht abgestützten Seite mit einem entsprechend schiefen Verlauf der Schneidekante. Wesentlich stabiler würde die Konstruktion, wenn auf der Gegenseite im Bereich 43,44,45 zwei Implantatpfosten eingebracht werden könnten, die dann für eine wesentlich gleichmäßigere Unterstützung des Ersatzes und wahrscheinlich auch zur Stabilisierung der drei Restzähne beitragen könnten, die dann speziell auf Kippung eben nicht oder wenig beansprucht werden. Ob
Implantate bei Ihnen unter gesundheitlichen und kostenmäßigen Gesichtspunkten in Frage kommen, kann ich natürlich so auf die Ferne nicht beantworten.