Im Juni 2017 erhielt ich von meinem damaligen Zahnarzt eine fest verschraubte Implantat gestützte Vollprothese (OK). Der Rahmen der Prothese, versicherte mir der Zahnarzt, würde aus 100 % Titan bestehen.
Da ich eine anders lautende Information vom Labor zugeschickt bekam, bat ich den Zahnarzt um eine schriftliche Aufstellung der Materialzusammensetzung – dies seit Juni 2017 vergeblich (mündlich versicherte er mir weiterhin, dass es sich um reines Titan handeln würde). Nach mehrfachen Nachfragen sagte die Sprechstundenhilfe des Arztes im Dezember 2017 telefonisch zu mir: „Wenn ich wissen wolle, was für Material in meinem Mund verbaut worden sei, dann könne ich mir ja einen Anwalt nehmen.“
Da ich u.a. eine nachgewiesene Palladiumchloridallergie habe und berechtigte Zweifel an der mündlichen Aussage des Arztes hatte, übergab ich die Angelegenheit 2018 schließlich meinem Rechtsanwalt.
Obwohl per Gesetz der Zahnarzt zu einer Konformitätserklärung (die Auskunft über die Inhaltsstoffe geben sollte) verpflichtet ist, wurden von richterlicher Seite meine Klage und mein darauf folgender Einspruch aber abgewiesen. Die Zahnärztekammer Niedersachsens versicherte mir, dass sie nach einem richterlichen Bescheid keine Handlungsmöglichkeit mehr habe!
Ich wäre sehr dankbar für Informationen, wie ich die Materialzusammensetzung doch noch erhalten könnte. Dies wird für mich zunehmend wichtig, weil ich seit ca. 6 Monaten mit gesundheitlichen Problemen (die auf eine negative Belastung des Körpers hindeuten könnten) kämpfe.
Da ich eine anders lautende Information vom Labor zugeschickt bekam, bat ich den Zahnarzt um eine schriftliche Aufstellung der Materialzusammensetzung – dies seit Juni 2017 vergeblich (mündlich versicherte er mir weiterhin, dass es sich um reines Titan handeln würde). Nach mehrfachen Nachfragen sagte die Sprechstundenhilfe des Arztes im Dezember 2017 telefonisch zu mir: „Wenn ich wissen wolle, was für Material in meinem Mund verbaut worden sei, dann könne ich mir ja einen Anwalt nehmen.“
Da ich u.a. eine nachgewiesene Palladiumchloridallergie habe und berechtigte Zweifel an der mündlichen Aussage des Arztes hatte, übergab ich die Angelegenheit 2018 schließlich meinem Rechtsanwalt.
Obwohl per Gesetz der Zahnarzt zu einer Konformitätserklärung (die Auskunft über die Inhaltsstoffe geben sollte) verpflichtet ist, wurden von richterlicher Seite meine Klage und mein darauf folgender Einspruch aber abgewiesen. Die Zahnärztekammer Niedersachsens versicherte mir, dass sie nach einem richterlichen Bescheid keine Handlungsmöglichkeit mehr habe!
Ich wäre sehr dankbar für Informationen, wie ich die Materialzusammensetzung doch noch erhalten könnte. Dies wird für mich zunehmend wichtig, weil ich seit ca. 6 Monaten mit gesundheitlichen Problemen (die auf eine negative Belastung des Körpers hindeuten könnten) kämpfe.