Hallo, ich bin m34 und überlege eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Bei den Bedingungen stolper ich immer wieder über die ausgenommenen "angeratenen Behandlungen". Könnt ihr mir hierüber evtl. mehr Informationen geben.
Mein akteller Zahnarzt hat vor Jahren nach einer Wurzelbehandlung mal kurz gemeint "vielleicht muss da irgenwann mal noch ne Krone drauf". In der Patientenakte die ich jetzt von ihm mal durchgesehen habe steht dazu nichts drin, oder gibt es dort spezielle Abkürzungen die man kennen muss?
Außerdem wurde mir vor ca. 10 Jahr ein Zahn gezogen und so weit ich das nachverfolgen kann wurde mir damals auch nicht zu einem Zahnersatz geraten.
Würde dann eine Zusatzversicherung für einen Zahnersatz dort zahlen wenn der Zahn(die Lücke) mitversichert ist? Oder nur wenn es medizinisch nötig ist? wie kann es medizinisch nötig werden wenn es 10 Jahre kein Problem war?
Danke für eure Antworten,
Grüße,
Spitfire
Mein akteller Zahnarzt hat vor Jahren nach einer Wurzelbehandlung mal kurz gemeint "vielleicht muss da irgenwann mal noch ne Krone drauf". In der Patientenakte die ich jetzt von ihm mal durchgesehen habe steht dazu nichts drin, oder gibt es dort spezielle Abkürzungen die man kennen muss?
Außerdem wurde mir vor ca. 10 Jahr ein Zahn gezogen und so weit ich das nachverfolgen kann wurde mir damals auch nicht zu einem Zahnersatz geraten.
Würde dann eine Zusatzversicherung für einen Zahnersatz dort zahlen wenn der Zahn(die Lücke) mitversichert ist? Oder nur wenn es medizinisch nötig ist? wie kann es medizinisch nötig werden wenn es 10 Jahre kein Problem war?
Danke für eure Antworten,
Grüße,
Spitfire