Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge der Besiedlung des Zahnhalteapparates mit aggressiven Keimen habe ich im letzten Jahr alle Zähne im Ober- und Unterkiefer verloren.
In der Vergangenheit, nachdem der mich bereits seit über 20 Jahren (und stets sehr gut) behandelnde Zahnarzt aus Altersgründen den Dienst in der Praxis aufgab, bin ich an einen Zahnarzt geraten,
der meine Besorgnisse als unbegründet abtat. Es wurden von diesem weder entzündliche Prozesse erkannt, noch wurden meine Berichte über die Konfrontation mit ständigen Zuständen der Vereiterung ernst genommen.
Die von der KK genehmigte Parodontosebehandlung wurde einfach unterlassen, stattdessen wurden 5 noch erhaltungswürdige Zähne im UK auf einmal gezogen, um eine kostenintensive Teleskopkronenarbeit auf 3 dort befindlichen Implantaten zu beginnen. Die parallel fortschreitende Osteomyelitis wurde ignoriert, dem nachdrücklichen Hinweis auf starke Schmerzen mit einhergehender Lockerung der Implantate wurde keinerlei Aufmerksamkeit geschenkt.
Mit einer vor der ersten Terminvergabe auf der Webseite erbetenen Krankengeschichte in Gestalt eines Kurzabrisses hatte sich der Arzt überhaupt nicht vertraut vertraut gemacht - auch später nicht - er selbst war anlässlich meines allerersten Besuchs noch nicht einmal zugegen.
(Über die Dauer der Behandlung sind u.a. 3 weitere Termine durch Voranmeldung oder direkte Vorsprache aufgrund unerträglicher Schmerzen zustande gekommen, jedoch war es noch nicht einmal möglich, den Arzt auch anzutreffen. (...!)
Vor anderthalb Jahren habe ich bei dem betreffendem Arzt im Behandlungsstuhl gesessen und diesem beschrieben, dass einer der drei tragenden (Implantat-) Pfeiler deutlich zu bewegen ist, dass sehr starke Schmerzen beim Tragen der Prothese auftreten sind, und dass eine normale Nahrungsaufnahme nahezu unmöglich geworden ist.
Daraufhin kommentierte der Arzt meine wiederholte Äußerung, das sei mindestens LG 3, und es müssten doch eigentlich dringend Massnahmen ergriffen werden, da sonst der Erhalt der Arbeit gefährdet sei, mit den Worten, das sei "höchstens LG 1" - ohne das Implantat überhaupt berührt zu haben, ohne jedwede Untersuchung und ohne weiteres Eingehen auf das Gesagte.
Eine Woche später habe ich den ZA angerufen, um diesen darüber in Kenntnis zu setzen, dass das angesprochene Implantat aus dem Kiefer gebrochen sei, worauf dieser mich der Lüge bezichtigte, und erklärte, das würde ich nur vortäuschen, um meine Rechnung nicht bezahlen zu müssen, zu deren vollständiger Begleichung noch etwa 1/5 der Gesamtsumme ausstand.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich trotz zahlreichen Vorsprachen in der Praxis bereits 4 Monate erfolglos auf die Beibringung von Unterlagen für die Beihilfekasse gewartet und dieser auch schriftlich erklärt, dass ich an einer raschen Bescheidung interessiert bin, da der Arzt die abschließende Begleichung der Kosten erwartete. Dem Arzt war von Anfang an bekannt geworden, dass ich unlängst eigens für die anstehenden Behandlungen eine ZZV eingerichtet hatte, da ich als Alleinerziehende mit vier Kindern in eingeschränkten wirtschaftlichen Verhältnissen lebe.
Da die Bescheinigung über die Begründung der höheren Gebührensätze jedoch nicht erhielt und gleichzeitig die Entwicklung von Abszessen enorm zunahm, konnte die Behandlung nicht als abgeschlossen betrachtet werden, während der Arzt seine Arbeit als erledigt betrachtete, Entweder war dieser trotz Terminvergabe nicht verfügbar, oder Papiere waren über Wochen nicht auffindbar, dann wieder erklärte der Arzt, es sei der Nachweis für die Beihilfe bereits drei Monate zuvor postalisch an mich versandt worden, obwohl dessen eigene Sprechstundenhilfe mir berichtete, man habe das Schriftstück in der Praxis belassen, damit ich es bei einem nächsten Besuch mitnehmen könne. Schließlich erhielt ich Post von einer Inkasso-Firma, worauf ich sofort persönlich in der Praxis vorsprach. Hier habe ich dargestellt, dass ich massive Beschwerden habe, von denen der Arzt vorgab, nichts gewußt zu haben, da dieser mehrfach nicht anzutreffen gewesen war. Ich habe erläutert, dass der Inhalt des Verschriftlichten, um dessen Vorlage die Beihilfe bat, nicht der Wahrheit entspräche, da dort von kariösen Veränderungen die Rede war, was ich, da ich die extrahierten Zähne aufbewahrt hatte, auch würde nachweisen können, und dass ein einziger Satz überdies keine dezidierte Begründung erhöhter Gebührensätze darstelle, und dass zudem die Unterschrift des Arztes fehle. Dieser hat sodann von einem "Missverständnis" gesprochen, das man "schon regeln würde"..., er würde sich um die Ausstellung eines neuerlichen Schreiben kümmern,
- was nicht geschah.
Die Inkassoforderung wurde indessen von diesem weiter betrieben, obwohl die Behandlung immer noch nicht abgeschlossen war und seinerseits dringende ärztliche Hilfe erforderlich gewesen wäre. Schließlich habe ich die Forderung nach langen Korrespondenzen mit der damit befassten Firma unterschrieben,
um endlich Abstand von dem ganzen Geschehen gewinnen zu können. Obwohl die Begründung entstandener (überhöhter) Kosten weiterhin von diesem nicht belegt werden konnte und die Behandlung selbst in nicht zu widerlegender Weise allen üblichen Kriterien in puncto Seriosität widersprach, und sich der Arzt nicht, - wie es zu erwarten gewesen wäre, mit der gebotenen Sorgfalt meiner Beschwerden angenommen hatte, habe ich letztlich nichts mehr ausrichten können. Ich habe ich mich an die Ständige Patientenvertretung, an die Zahnärztekammer und an den Verbraucherschutz gewandt, - keine der betreffenden Stellen konnte mir konkret weiterhelfen.
So ist selbstverständlich die Leistung des Arztes eine von etwaigen Zuschüssen, die mir zuteil werden können, unabhängige Angelegenheit.
Trotzdem obliegt es auch der Sorgfaltspflicht des Arztes, die Behandlung ordnungsgemäß zu dokumentieren, erforderliche Unterlagen bereitzustellen.
Die Behandlung kann von diesem nach Anfertigung der Arbeit über das zahntechnische Labor nicht als abgeschlossen deklariert werden, insofern im Zusammenhang mit den eingebrachten Elementen starke Schmerzen auftreten und die Funktion und den Erhalt der prothetischen Versorgung gefährden.
Es erscheint mir auch nicht statthaft, in solch einer Lage auf die Begleichung der (in meinem Falle nur noch einen geringeren Teilbetrag betreffenden) Rechnung zu drängen.
Der Arzt eröffnete wenig später eine Klage, das anschließende Verfahren Anfang letzten Jahres verlor ich.
Zwar hat der Richter mir in der mündlichen Verhandlung mitgeteilt, dass meine sehr ausführlich begründeten Einlassungen das Recht eindeutig auf meine Seite stellen, dass aber der Umstand, dass die Inkassoforderung einen Passus erhielt, der das Einverständnis mit der Richtigkeit der Forderung voraussetzt,
zu einem unmittelbaren Ausschluss möglicher Argumente und Ansprüche meinerseits geführt hat.
Nochmals habe ich - über die ohnehin schon zweifelhafte Höhe der Behandlungskosten hinaus - weitere 1100,- € an zusätzlichen Kosten entrichten müssen.
Vermutlich wäre es im Falle einer von mir angestrebten Revision zu einer Änderung des Urteils gekommen.
Der Verbraucherschutz, den ich wiederholt aufgesucht habe, hatte mich kurze Zeit zuvor über eine richtungsweisende juristische Entscheidung in Kenntnis gesetzt, welche die Einschaltung eines Inkassounternehmens durch einen Arzt auf dem Hintergrund verschiedener Voraussetzungen, die meinem Falle vergleichbar waren, als unrechtmäßig beschrieben hatte.
Sie werden sich vorstellen können, dass man trotz guter Aussichten, den folgenden Prozess gewinnen zu können, an einem solchen Vorhaben nicht mehr festhält, wenn man dauerhaft mit Schmerzen zu tun hat. Zum Sommer 2017 habe ich mich in einer Praxis eines niedergelassenen ZA vorgestellt, dort konnte den inzwischen entstandenen Schäden kaum noch begegnet werden.
Seit dem Frühjahr 2018 war ich ständiger Gast in der Kieferchirurgie, es folgte der Verlust der Suprakonstruktion im OK und aller weiteren Zähne, bis hinein in den Zustand einer Versorgung mit Totalprothese in OK und UK.
Durch den ausgedehnten Verlust von Knochensubstanz und persistierenden entzündlichen Veränderungen entstanden regelrechte Krater im Alveolarkamm, insbesondere die OK-Prothese konnte den entstandenen Verhältnissen nicht mehr angepasst werden, das Essen gestaltet sich bis zum heutigen Tage durchweg schmerzhaft.
In wachsender Verzweiflung habe ich die MKG-Chirurgie der Uniklinik aufgesucht und musste, da im OK lediglich 3 verbliebene Implantate existieren, auf privatleistungsrechtlicher Ebene weitere nicht unerhebliche Ausgaben in Kauf nehmen, da weder die KK, noch die ZZV, noch die Beihilfe die Kosten spezieller Maßnahmen (wie etwa eine DVT) übernehmen.
In 13 Monaten habe ich 8 Antibiosen durchlaufen und zudem diverse Lokalantibotika-Gaben erhalten.
Mittlerweile sind alle entzündlichen Prozesse seit Herbst 2019 zum Stillstand gekommen.
Von Seiten des niedergelassenen ZA wurde mir für eine prothetische Neuversorgung ein Kostenvoranschlag i.H.v. nahezu 6000,- € unterbreitet, der KV der Uniklinik liegt bei ungefähr 9000,- €.
Die ZZV zahlt nach meinem Vertrag die exakt gleiche Summe des ermittelten Festzuschusses der KK, welcher sich im Verhältnis zu den Gesamtkosten bei weniger als 10% bewegt.
Meine Ersparnisse sind nach einer insgesamt etwa 30 Jahre währenden Krankengeschichte mit zunehmender Eskalation aufgebraucht, - die von mir in dem Zusammenhang bislang erbrachten Kosten liegen bei etwa 68- 70.000 €.
Zudem wurde im Jahre 2005 im Rahmen einer Knochenentnahme des behandelnden Implantologen im UK rechts - zum Zwecke eines Knochenaufbaus im OK - der Nervus alveolaris inferor beschädigt, was in eine mich seit dieser Zeit andauernd begleitende, z.T. äußerst schmerzhafte Sensibilitätsstörung mündete.
Soweit die Vorgeschichte.
Folgende Fragen möchte ich an Sie richten:
1. Welche Lösungen wären für mich hinsichtlich der prothetischen Versorgung im OK denkbar?
Die drei Implantate in regio 12,22, und 24, die als einzige im Mundraum verblieben sind, habe ich um jeden Preis zu erhalten versucht, diese stehen noch etwa 6-7 mmm im Knochen.
Die Existenz einer Gaumenplatte ist nicht nur - wie zu erwarten - sensorisch und geschmackstechnisch einschränkend, sondern verursacht (entweder über Materialunverträglichkeit oder/und gesteuert über emotionales Stresserleben) ein konstantes Brennen im Mundraum, welches erst ca. 1h nach Entnehmen der Prothese
nachlässt.
Möglicherweise kann mit dem Vorhandensein der Implantate eine individuelle Lösung ersonnen werden, welche das Tragen einer Gaumenplatte entbehrlich macht.
Im Oberkiefer rechts, wo autogener Knochen aus UK neben Knochenersatzmaterial im Rahmen der Augmentation eingebracht wurde, spießen sich bis heute immer wieder scharfkantige Fragmente des Bio-Oss durch die Schleimhaut.
Rechts und links, etwa in Höhe 15 und 25 sind schmerzhafte, druckempfindliche Auftreibungen entstanden, - ein falscher Biss und die Nahrungsaufnahme muss erst einmal für eine Weile unterbrochen werden.
2. Im Unterkiefer auf der linken Seite liegen nach Aussage des niedergelassenen ZA noch 1,5 mm Gewebe über dem Knochen, bei fortschreitender Atrophierung ist mit neuen und größeren Schwierigkeiten zu rechnen. Der Arzt wußte von einem Fall in seiner Praxis zu berichten, wo der Alveolarkamm des UK einer Patientin sich bereits derart abgebaut hat, dass das Tragen einer Prothese gar nicht mehr funktioniert.
Im UK auf der rechten Seite besteht das sog. Vincent-Syndrom, dessen Ausprägung sich anhand der pathogenen übrigen Bedingungen zeitweise dramatisch verschärft, bis hin zu starken bohrenden Schmerzen des Kiefers und des Mundbodens, welche im schlimmsten Fall Sprechen und Essen über viele Stunden hinweg, - selten auch über die Dauer eines ganzen Tages - nur unter quälenden Empfindungen gestatten oder gänzlich verunmöglichen.
3. Welche Kosten würden je nach Behandlung auf mich zukommen?
Und macht es Sinn, mit der KK bspw. über die Gewährung eines doppelten Festzuschusses zu sprechen, i.S. einer Härtefallregelung? Selbst wenn ich diese in Anspruch nehmen könnte, verblieben noch immer rund 80% der veranschlagten Kosten, die ich allein aufbringen müsste.
Die beschriebene Situation ist der Status Quo seit nunmehr 6 Monaten. Der gegenwärtige Zustand ist äußerst unzureichend, meine Gesundheit - aufgrund der geschilderten Einschränkungen - eher fragil.
Mir ist bewusst, dass die vorliegende Symptomatik in ihrer Komplexität eine recht ungewöhnliche und anspruchsvolle Ausgangsbedingung darstellt, welche eine den spezifischen Bedingungen angepasste individuelle Lösung notwendig macht.
Was würden Sie mir raten?
Mit freundlichem Gruß
- und guten Wünschen für die kommende Zeit, ...bleiben Sie gesund.
B.T., *1963
Köln, den 29. März 2020
im Zuge der Besiedlung des Zahnhalteapparates mit aggressiven Keimen habe ich im letzten Jahr alle Zähne im Ober- und Unterkiefer verloren.
In der Vergangenheit, nachdem der mich bereits seit über 20 Jahren (und stets sehr gut) behandelnde Zahnarzt aus Altersgründen den Dienst in der Praxis aufgab, bin ich an einen Zahnarzt geraten,
der meine Besorgnisse als unbegründet abtat. Es wurden von diesem weder entzündliche Prozesse erkannt, noch wurden meine Berichte über die Konfrontation mit ständigen Zuständen der Vereiterung ernst genommen.
Die von der KK genehmigte Parodontosebehandlung wurde einfach unterlassen, stattdessen wurden 5 noch erhaltungswürdige Zähne im UK auf einmal gezogen, um eine kostenintensive Teleskopkronenarbeit auf 3 dort befindlichen Implantaten zu beginnen. Die parallel fortschreitende Osteomyelitis wurde ignoriert, dem nachdrücklichen Hinweis auf starke Schmerzen mit einhergehender Lockerung der Implantate wurde keinerlei Aufmerksamkeit geschenkt.
Mit einer vor der ersten Terminvergabe auf der Webseite erbetenen Krankengeschichte in Gestalt eines Kurzabrisses hatte sich der Arzt überhaupt nicht vertraut vertraut gemacht - auch später nicht - er selbst war anlässlich meines allerersten Besuchs noch nicht einmal zugegen.
(Über die Dauer der Behandlung sind u.a. 3 weitere Termine durch Voranmeldung oder direkte Vorsprache aufgrund unerträglicher Schmerzen zustande gekommen, jedoch war es noch nicht einmal möglich, den Arzt auch anzutreffen. (...!)
Vor anderthalb Jahren habe ich bei dem betreffendem Arzt im Behandlungsstuhl gesessen und diesem beschrieben, dass einer der drei tragenden (Implantat-) Pfeiler deutlich zu bewegen ist, dass sehr starke Schmerzen beim Tragen der Prothese auftreten sind, und dass eine normale Nahrungsaufnahme nahezu unmöglich geworden ist.
Daraufhin kommentierte der Arzt meine wiederholte Äußerung, das sei mindestens LG 3, und es müssten doch eigentlich dringend Massnahmen ergriffen werden, da sonst der Erhalt der Arbeit gefährdet sei, mit den Worten, das sei "höchstens LG 1" - ohne das Implantat überhaupt berührt zu haben, ohne jedwede Untersuchung und ohne weiteres Eingehen auf das Gesagte.
Eine Woche später habe ich den ZA angerufen, um diesen darüber in Kenntnis zu setzen, dass das angesprochene Implantat aus dem Kiefer gebrochen sei, worauf dieser mich der Lüge bezichtigte, und erklärte, das würde ich nur vortäuschen, um meine Rechnung nicht bezahlen zu müssen, zu deren vollständiger Begleichung noch etwa 1/5 der Gesamtsumme ausstand.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich trotz zahlreichen Vorsprachen in der Praxis bereits 4 Monate erfolglos auf die Beibringung von Unterlagen für die Beihilfekasse gewartet und dieser auch schriftlich erklärt, dass ich an einer raschen Bescheidung interessiert bin, da der Arzt die abschließende Begleichung der Kosten erwartete. Dem Arzt war von Anfang an bekannt geworden, dass ich unlängst eigens für die anstehenden Behandlungen eine ZZV eingerichtet hatte, da ich als Alleinerziehende mit vier Kindern in eingeschränkten wirtschaftlichen Verhältnissen lebe.
Da die Bescheinigung über die Begründung der höheren Gebührensätze jedoch nicht erhielt und gleichzeitig die Entwicklung von Abszessen enorm zunahm, konnte die Behandlung nicht als abgeschlossen betrachtet werden, während der Arzt seine Arbeit als erledigt betrachtete, Entweder war dieser trotz Terminvergabe nicht verfügbar, oder Papiere waren über Wochen nicht auffindbar, dann wieder erklärte der Arzt, es sei der Nachweis für die Beihilfe bereits drei Monate zuvor postalisch an mich versandt worden, obwohl dessen eigene Sprechstundenhilfe mir berichtete, man habe das Schriftstück in der Praxis belassen, damit ich es bei einem nächsten Besuch mitnehmen könne. Schließlich erhielt ich Post von einer Inkasso-Firma, worauf ich sofort persönlich in der Praxis vorsprach. Hier habe ich dargestellt, dass ich massive Beschwerden habe, von denen der Arzt vorgab, nichts gewußt zu haben, da dieser mehrfach nicht anzutreffen gewesen war. Ich habe erläutert, dass der Inhalt des Verschriftlichten, um dessen Vorlage die Beihilfe bat, nicht der Wahrheit entspräche, da dort von kariösen Veränderungen die Rede war, was ich, da ich die extrahierten Zähne aufbewahrt hatte, auch würde nachweisen können, und dass ein einziger Satz überdies keine dezidierte Begründung erhöhter Gebührensätze darstelle, und dass zudem die Unterschrift des Arztes fehle. Dieser hat sodann von einem "Missverständnis" gesprochen, das man "schon regeln würde"..., er würde sich um die Ausstellung eines neuerlichen Schreiben kümmern,
- was nicht geschah.
Die Inkassoforderung wurde indessen von diesem weiter betrieben, obwohl die Behandlung immer noch nicht abgeschlossen war und seinerseits dringende ärztliche Hilfe erforderlich gewesen wäre. Schließlich habe ich die Forderung nach langen Korrespondenzen mit der damit befassten Firma unterschrieben,
um endlich Abstand von dem ganzen Geschehen gewinnen zu können. Obwohl die Begründung entstandener (überhöhter) Kosten weiterhin von diesem nicht belegt werden konnte und die Behandlung selbst in nicht zu widerlegender Weise allen üblichen Kriterien in puncto Seriosität widersprach, und sich der Arzt nicht, - wie es zu erwarten gewesen wäre, mit der gebotenen Sorgfalt meiner Beschwerden angenommen hatte, habe ich letztlich nichts mehr ausrichten können. Ich habe ich mich an die Ständige Patientenvertretung, an die Zahnärztekammer und an den Verbraucherschutz gewandt, - keine der betreffenden Stellen konnte mir konkret weiterhelfen.
So ist selbstverständlich die Leistung des Arztes eine von etwaigen Zuschüssen, die mir zuteil werden können, unabhängige Angelegenheit.
Trotzdem obliegt es auch der Sorgfaltspflicht des Arztes, die Behandlung ordnungsgemäß zu dokumentieren, erforderliche Unterlagen bereitzustellen.
Die Behandlung kann von diesem nach Anfertigung der Arbeit über das zahntechnische Labor nicht als abgeschlossen deklariert werden, insofern im Zusammenhang mit den eingebrachten Elementen starke Schmerzen auftreten und die Funktion und den Erhalt der prothetischen Versorgung gefährden.
Es erscheint mir auch nicht statthaft, in solch einer Lage auf die Begleichung der (in meinem Falle nur noch einen geringeren Teilbetrag betreffenden) Rechnung zu drängen.
Der Arzt eröffnete wenig später eine Klage, das anschließende Verfahren Anfang letzten Jahres verlor ich.
Zwar hat der Richter mir in der mündlichen Verhandlung mitgeteilt, dass meine sehr ausführlich begründeten Einlassungen das Recht eindeutig auf meine Seite stellen, dass aber der Umstand, dass die Inkassoforderung einen Passus erhielt, der das Einverständnis mit der Richtigkeit der Forderung voraussetzt,
zu einem unmittelbaren Ausschluss möglicher Argumente und Ansprüche meinerseits geführt hat.
Nochmals habe ich - über die ohnehin schon zweifelhafte Höhe der Behandlungskosten hinaus - weitere 1100,- € an zusätzlichen Kosten entrichten müssen.
Vermutlich wäre es im Falle einer von mir angestrebten Revision zu einer Änderung des Urteils gekommen.
Der Verbraucherschutz, den ich wiederholt aufgesucht habe, hatte mich kurze Zeit zuvor über eine richtungsweisende juristische Entscheidung in Kenntnis gesetzt, welche die Einschaltung eines Inkassounternehmens durch einen Arzt auf dem Hintergrund verschiedener Voraussetzungen, die meinem Falle vergleichbar waren, als unrechtmäßig beschrieben hatte.
Sie werden sich vorstellen können, dass man trotz guter Aussichten, den folgenden Prozess gewinnen zu können, an einem solchen Vorhaben nicht mehr festhält, wenn man dauerhaft mit Schmerzen zu tun hat. Zum Sommer 2017 habe ich mich in einer Praxis eines niedergelassenen ZA vorgestellt, dort konnte den inzwischen entstandenen Schäden kaum noch begegnet werden.
Seit dem Frühjahr 2018 war ich ständiger Gast in der Kieferchirurgie, es folgte der Verlust der Suprakonstruktion im OK und aller weiteren Zähne, bis hinein in den Zustand einer Versorgung mit Totalprothese in OK und UK.
Durch den ausgedehnten Verlust von Knochensubstanz und persistierenden entzündlichen Veränderungen entstanden regelrechte Krater im Alveolarkamm, insbesondere die OK-Prothese konnte den entstandenen Verhältnissen nicht mehr angepasst werden, das Essen gestaltet sich bis zum heutigen Tage durchweg schmerzhaft.
In wachsender Verzweiflung habe ich die MKG-Chirurgie der Uniklinik aufgesucht und musste, da im OK lediglich 3 verbliebene Implantate existieren, auf privatleistungsrechtlicher Ebene weitere nicht unerhebliche Ausgaben in Kauf nehmen, da weder die KK, noch die ZZV, noch die Beihilfe die Kosten spezieller Maßnahmen (wie etwa eine DVT) übernehmen.
In 13 Monaten habe ich 8 Antibiosen durchlaufen und zudem diverse Lokalantibotika-Gaben erhalten.
Mittlerweile sind alle entzündlichen Prozesse seit Herbst 2019 zum Stillstand gekommen.
Von Seiten des niedergelassenen ZA wurde mir für eine prothetische Neuversorgung ein Kostenvoranschlag i.H.v. nahezu 6000,- € unterbreitet, der KV der Uniklinik liegt bei ungefähr 9000,- €.
Die ZZV zahlt nach meinem Vertrag die exakt gleiche Summe des ermittelten Festzuschusses der KK, welcher sich im Verhältnis zu den Gesamtkosten bei weniger als 10% bewegt.
Meine Ersparnisse sind nach einer insgesamt etwa 30 Jahre währenden Krankengeschichte mit zunehmender Eskalation aufgebraucht, - die von mir in dem Zusammenhang bislang erbrachten Kosten liegen bei etwa 68- 70.000 €.
Zudem wurde im Jahre 2005 im Rahmen einer Knochenentnahme des behandelnden Implantologen im UK rechts - zum Zwecke eines Knochenaufbaus im OK - der Nervus alveolaris inferor beschädigt, was in eine mich seit dieser Zeit andauernd begleitende, z.T. äußerst schmerzhafte Sensibilitätsstörung mündete.
Soweit die Vorgeschichte.
Folgende Fragen möchte ich an Sie richten:
1. Welche Lösungen wären für mich hinsichtlich der prothetischen Versorgung im OK denkbar?
Die drei Implantate in regio 12,22, und 24, die als einzige im Mundraum verblieben sind, habe ich um jeden Preis zu erhalten versucht, diese stehen noch etwa 6-7 mmm im Knochen.
Die Existenz einer Gaumenplatte ist nicht nur - wie zu erwarten - sensorisch und geschmackstechnisch einschränkend, sondern verursacht (entweder über Materialunverträglichkeit oder/und gesteuert über emotionales Stresserleben) ein konstantes Brennen im Mundraum, welches erst ca. 1h nach Entnehmen der Prothese
nachlässt.
Möglicherweise kann mit dem Vorhandensein der Implantate eine individuelle Lösung ersonnen werden, welche das Tragen einer Gaumenplatte entbehrlich macht.
Im Oberkiefer rechts, wo autogener Knochen aus UK neben Knochenersatzmaterial im Rahmen der Augmentation eingebracht wurde, spießen sich bis heute immer wieder scharfkantige Fragmente des Bio-Oss durch die Schleimhaut.
Rechts und links, etwa in Höhe 15 und 25 sind schmerzhafte, druckempfindliche Auftreibungen entstanden, - ein falscher Biss und die Nahrungsaufnahme muss erst einmal für eine Weile unterbrochen werden.
2. Im Unterkiefer auf der linken Seite liegen nach Aussage des niedergelassenen ZA noch 1,5 mm Gewebe über dem Knochen, bei fortschreitender Atrophierung ist mit neuen und größeren Schwierigkeiten zu rechnen. Der Arzt wußte von einem Fall in seiner Praxis zu berichten, wo der Alveolarkamm des UK einer Patientin sich bereits derart abgebaut hat, dass das Tragen einer Prothese gar nicht mehr funktioniert.
Im UK auf der rechten Seite besteht das sog. Vincent-Syndrom, dessen Ausprägung sich anhand der pathogenen übrigen Bedingungen zeitweise dramatisch verschärft, bis hin zu starken bohrenden Schmerzen des Kiefers und des Mundbodens, welche im schlimmsten Fall Sprechen und Essen über viele Stunden hinweg, - selten auch über die Dauer eines ganzen Tages - nur unter quälenden Empfindungen gestatten oder gänzlich verunmöglichen.
3. Welche Kosten würden je nach Behandlung auf mich zukommen?
Und macht es Sinn, mit der KK bspw. über die Gewährung eines doppelten Festzuschusses zu sprechen, i.S. einer Härtefallregelung? Selbst wenn ich diese in Anspruch nehmen könnte, verblieben noch immer rund 80% der veranschlagten Kosten, die ich allein aufbringen müsste.
Die beschriebene Situation ist der Status Quo seit nunmehr 6 Monaten. Der gegenwärtige Zustand ist äußerst unzureichend, meine Gesundheit - aufgrund der geschilderten Einschränkungen - eher fragil.
Mir ist bewusst, dass die vorliegende Symptomatik in ihrer Komplexität eine recht ungewöhnliche und anspruchsvolle Ausgangsbedingung darstellt, welche eine den spezifischen Bedingungen angepasste individuelle Lösung notwendig macht.
Was würden Sie mir raten?
Mit freundlichem Gruß
- und guten Wünschen für die kommende Zeit, ...bleiben Sie gesund.
B.T., *1963
Köln, den 29. März 2020