Dr. Parschau sagt am 10.03.2011Die Kosten werden von den gesetzlichen Kassen auch in solchen Fällen nicht übernommen; Sie bekommen aber einen Zuschuss (sog. Festzuschuss) von Ihrer Krankenkassen, den Sie dann von den Gesamtkosten abziehen können. Evtl sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse zusammen prüfen, ob Sie bzw. Ihre Schwester unter die Härtefallregelung fallen. Dann können Sie ggf. mit einem höheren Zuschuss rechnen. Leider wird es aber wohl auch damit nicht ganz ohne Eigenanteil gehen. Sprechen Sie doch einfach nochmal mit Ihrem Zahnarzt, ob er ggf. am Preis oder der Art der Versorgung noch etwas ändern kann. Es gibt ja verschiedenste Möglichkeiten der Befestigung auf
Implantaten.
Viel Erfolg bei der Behandlung,
Dr. M. Parschau.