Was ist ein Oralchirurg?
Bei einem Oralchirurgen handelt es sich um einen fachlich spezialisierten Zahnarzt. Eine mehrjährige Weiterbildung befähigt ihn im Gegensatz zu einem "einfachen" Zahnarzt, chirurgische Eingriffe im Bereich der Mundhöhle und des Kieferknochens vorzunehmen. Dies beinhaltet alle Operationen im Mund, an den Zähnen, am Kiefer und an benachbartem Gewebe. In der Regel führt ein Fachzahnarzt für Oralchirurgie, so der fachlich korrekte Ausdruck für den Oralchirurgen, die Eingriffe unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose durch.
Wie wird man Oralchirurg?
Grundsätzlich ist jeder von den Landeszahnärztekammer anerkannte Zahnarzt befähigt und berechtigt, Oralchirurg zu werden. Dafür muss er sich einer insgesamt vier Jahre dauernden Weiterbildung unterziehen. Das erste Jahr entfällt auf ein so genanntes allgemein-zahnärztliches Jahr, welches sicherstellen soll, dass der Anwärter den für den Kurs erforderlichen Wissensstand aufweist. Dem allgemein-zahnärztlichen Jahr schließt sich die in der Regel drei Jahre dauernde Weiterbildung an, die eine theoretische Wissensvermittlung sowie mehrere Phasen der praktischen Wissensanwendung und -vertiefung vorsieht. Die theoretischen Fachkenntnisse werden über Kurse erlangt, welche der Absolvent zu besuchen hat. Dazu muss er sich an Universitäten, zahnmedizinischen Akademien oder sonstigen von den Zahnärztekammern zugelassenen Weiterbildungsträgern einschreiben.
Die Anzahl der Studienstunden ist von den Kammern vorgegeben, ein großer Teil davon ist in organisierten Veranstaltungen abzuleisten, der Rest kann jedoch in heimischem Eigenstudium bestritten werden. Den praktischen Schliff holt sich der Anwärter in entsprechenden Weiterbildungsstätten. Über die Zulassung einer Arztpraxis oder einer Klinik als Weiterbildungsstätte für Oralchirurgie entscheidet die zuständige Landeszahnärztekammer. Hier sind die Verdienste, Arbeitsjahre und die Erfahrungen der behandelnden Chirurgen im entsprechenden Fachgebiet entscheidend. In den Praxen hospitiert der Anwärter zunächst, später assistiert er dem Oralchirurgen und führt schließlich selbstständig Eingriffe durch.
Sind nach insgesamt vier Jahren alle den Kenntnisstand betreffenden Anforderungen erfüllt, der Anwärter sollte nun alle Seminarstunden besucht und die praktischen Stationen durchlaufen haben, wird er von der Landeszahnärztekammer in den Stand eines Oralchirurgen erhoben. Entsprechend den Schwerpunkten ihrer praktischen Erfahrung während der Weiterbildung spezialisieren sich viele Oralchirurgen anschließend weiter in den Bereichen Implantologie, Mikrochirurgie oder Parodontologie.
Was behandelt ein Oralchirurg?
Der Fachzahnarzt für Oralchirurgie bietet eine breite Palette an Behandlungsmöglichkeiten an. Zunächst entfernt er
Weisheitszähne und vorgelagerte Zähne, dies tut er in der Regel, im Gegensatz zum Zahnarzt, operativ. Auch die Transplantation und Implantation von Zähnen gehören zu seinen Aufgaben. Hierbei ist die richtige Verankerung des neuen Zahns im Kieferknochen ebenso wichtig wie eine korrekte Anfertigung des
Zahnersatzes. Gerade hier findet der Patient beim Oralchirurgen sowohl chirurgisches als auch zahnärztliches Fachwissen in einer Person vereint. Eingriffe an den Bändern im Mundraum nimmt er vor, so etwa die Durchtrennung oder Verlängerung von Zungen-Wangen- und Lippenbändchen. Ferner gehören
Wurzelspitzenresektionen zu seinen Aufgaben. Hierbei wird ein an der Wurzel erkrankter Zahn teilweise erhalten, der angegriffene Teil der Zahnwurzel wird zusammen mit der Entzündung oder der Zyste operativ entfernt. Schließlich ist ein Oralchirurg in der Lage, Entzündungen im Mundraum zu lokalisieren und zu behandeln, nicht selten werden hierbei Speicheldrüsensteine, Tumore und Zysten von den Speicheldrüsen entfernt.
Fazit
Ein Zahnarzt hat heute vielfältige Möglichkeiten sich zu spezialisieren. Der Fachzahnarzt für Oralchirurgie ist ein spezialisierter Zahnarzt. Hier regeln die Richtlinien der Landeszahnärztekammern die Weiterbildung, Oralchirurgen müssen sich in jedem Fall vier Jahre intensiv mit der Materie befassen. So ist bei entsprechenden Beschwerden im Mundraum der Gang zu einem Oralchirurgen durchaus in Betracht zu ziehen. Der Patient kann sich sicher sein, dass er gut und fachlich korrekt behandelt wird.