Eine Zahnersatz-Unverträglichkeit oder Zahnersatz-Allergie ist ein sensibles Thema. Umso wichtiger ist es, bei diesem Beschwerdebild den richtigen Zahnarzt zu finden. Bei der Wahl des Zahnarztes sollten mehrere Fragen abgeklärt werden.
Der Kassenpatient sucht in erster Linie einen Zahnarzt, den seine Kasse unter Vertrag hat. Für Mitglieder der AOK hilft beispielsweise der Gesundheitsnavigator auf deren offizieller Seite dabei, den passenden Vertragsarzt in der Nähe zu finden.
Entscheidet sich der Patient für einen Wahlarzt, trägt er die entstandenen Kosten zum großen Teil selbst. Die teilweise Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen muss im Vorhinein bewilligt werden. Über die Kostenfrage sollte sich der Patient daher frühzeitig informieren.
Wer einen infrage kommenden Zahnarzt gefunden hat, kann sich vorab über dessen Internetseite orientieren. Auf der Homepage erhält der Patient bereits aufschlussreiche Informationen darüber, welchen Themen besondere Beachtung geschenkt werden. Bei der Terminvereinbarung schadet es nicht, kurz telefonisch anzufragen, ob eine bestimmte Vorgehensweise bei Zahnersatz-Allergie vorgesehen ist.
Die ganzheitliche Zahnmedizin sieht die Zähne nicht als isolierte Komponente des Organismus, sondern als Teil des Gesamten. Das heißt, bei einer Behandlung wird nicht nur der Zahn, sondern der ganze Mensch behandelt. Hier wird speziell auch auf die Materialen geachtet, die in die Mundhöhle eingebracht werden. Besonders Umweltzahnmediziner sind bei Unverträglichkeiten empfehlenswerte Ansprechpartner. Im Internet können dementsprechende Informationen eingeholt werden.
Doch auch viele "normale" Zahnärzte befassen sich mit der Thematik und können Betroffene auf Anzeichen einer Unverträglichkeit hin untersuchen und bei Bedarf zum Allergologen überweisen.
Wichtig ist hier ein Vertrauensverhältnis gegenüber dem behandelnden Zahnarzt. Der Patient muss sich ernst genommen und kompetent behandelt fühlen. Berichte anderer Patienten können ebenfalls bei der Entscheidung helfen. Über die empfohlene Vorgehensweise wird der Zahnarzt bei einem Erstgespräch detailliert Auskunft geben.
aktualisiert am 27.01.2017