Zahnersatz wird aus mehreren Materialien wie Metalllegierungen, Zement oder Kleber hergestellt. Je mehr unterschiedliche Materialien verwendet werden, desto höher ist das Risiko einer Abstoßungsreaktion des Körpers. Heute gibt es auf dem Markt sehr gute Alternativen zu Zahnersatz aus Metall, die vor allem auch für Metallallergiker geeignet sind.
Für alle in der Zahnmedizin verwendeten Werkstoffe gilt, dass nicht verallgemeinernd gesagt werden kann, welches Material bei welchem Träger eine allergische Reaktion hervorruft. Patienten, die zu Kontaktallergien neigen, sollten sich für einen hypoallergenen Zahnersatz entscheiden.
Patienten, die allgemein Probleme mit Allergien, insbesondere Kontaktallergien haben, wird vor dem Einsatz von Zahnersatzmaterialien empfohlen, einen Allergietest durchführen zu lassen. Zahnersatz kann aus vielen unterschiedlichen Metallen und anderen Materialien hergestellt sein. Neben Testverfahren wie dem Bluttest oder dem Provokationstest eignet sich besonders der Epikutantest. Dabei werden fragliche Substanzen mit Hilfe eines Pflasters auf die Haut aufgebracht, um ermitteln zu können, ob sie dort eine Reaktion auslösen. In der Regel kann mit dem Epikutantest zuverlässig aufgezeigt werden, welche Substanzen bei einem Patienten für einen Zahnersatz verwendet werden können, ohne dass eine Unverträglichkeitsreaktion auftritt. Auf Materialien, die eine Reaktion beim Epikutantest hervorrufen, sollte hingegen verzichtet werden.
Heutzutage ist es möglich, Zahnersatz ohne Metalle anzufertigen. Als Material für Kronen und Implantate, welches keine Allergie oder Unverträglichkeit auslöst, eignet sich Keramik. Zahnersatz aus Keramik ist
Es handelt sich dabei um ein besonders hartes, korrosionsfreies Material (es lösen sich keine Stoffe heraus). Gefertigt wird dieser Zahnersatz aus Zirkoniumdioxid, einem nichtmetallischen und nicht magnetischen Werkstoff, der allgemein besser vertragen wird als Metall. Das Material kann nicht nur für die Verblendung, sondern ebenso für den gesamten Unterbau verwendet werden, um vollständig auf Metall im Mund verzichten zu können.
Des Weiteren können Implantate aus Titan mit Keramik ummantelt werden, so dass das Titan nicht in Kontakt mit dem Gewebe bzw. Mundraum des Patienten kommt.
Der Einsatz von Metall kann auch bei Menschen, die zu Allergien neigen, gerechtfertigt sein. So haben Metalle wie Titan einige günstigere Eigenschaften als Keramik, beispielsweise wachsen Implantate aus Titan besser und schneller in den Knochen ein. Die Langzeit-Haltbarkeit von Keramik ist außerdem noch nicht abschließend erforscht. Wenn bei überempfindlichen Patienten Metall verwendet wird, sollte im Allergietest eine Reaktion ausgeräumt worden sein. Im Zahnersatz sollten so wenige verschiedene Stoffe wie möglich vorhanden sein, also nur ein Metall (Titan) beziehungsweise eine Legierung.
Darüber hinaus gibt es heutzutage biokompatiblen Kunststoff, wohingegen viele bislang übliche Kunststoffe ein hohes Allergiepotenzial aufweisen.
Sehr verbreitet ist Nickel als Auslöser für Kontaktallergien. Nickel wird in Legierungen anderen Metallen und Edelmetallen zugefügt. Verzichten sollte man auf alle Legierungen, die Substanzen wie Nickel, Chrom, Cadmium oder Beryllium enthalten. Hier kommt es jedoch auf die individuelle Veranlagung beziehungsweise die Allergietestung an. Selbst Titan kann in Einzelfällen Unverträglichkeiten oder Allergien auslösen.
Amalgam wird heutzutage zwar weitgehend als Füllungsmaterial vermieden, es kommt jedoch vor, dass der Zahnarzt alte Füllungen aus diesem Werkstoff noch immer in der Mundhöhle von Patienten findet. Es handelt sich um ein Gemisch aus Quecksilber, Kupfer, Zinn und Silber. Es gilt als giftig (toxisch), allerdings ist die Menge an freigesetztem Quecksilber so gering, dass sie nahezu keinen Einfluss hat. Allergien gegen Amalgam sind ebenfalls möglich, aber sehr selten.
In einer Konformitätserklärung nach ISO/IEC 17050 bestätigt der Händler oder Hersteller verbindlich die Eigenschaften eines Werkstoffes oder Produktes. Deshalb ist es sinnvoll, vor dem Einsatz einer Prothese eine Konformitätserklärung des verwendeten Materials zu verlangen.
aktualisiert am 23.01.2017