Bei Zahnbehandlungen kommen die verschiedensten Werkstoffe zum Einsatz. Zum einen müssen Füllungen und Zahnersatz (Zahnprothesen, Zahnimplantate, Zahnkronen) aus bestimmten Materialien hergestellt werden. Zum anderen kommt der Patient im Rahmen der Behandlung mit Substanzen in Berührung wie mit Medikamenten oder den Einweghandschuhen des Zahnarztes. Daher kann es vorkommen, dass es durch zahnärztliche Maßnahmen zu allergischen Reaktionen kommt.
Insbesondere bei Zahnersatz-Materialien gilt es darauf zu achten, dass sie vom Patienten vertragen werden, da sie langfristig bis dauerhaft im Körper verbleiben. Grundsätzlich gelten Metalle als gut verträglich. Jedoch kann davon ausgegangen werden, dass der Patient auf jedes Metall allergische Reaktionen entwickeln kann. Häufig kommt es aber auch zu Symptomen einer Unverträglichkeit, die nicht mit einer Allergie zusammenhängen.
Viele Stoffe, die (neben Füllungen und Zahnersatz) bei einem Zahnarztbesuch verwendet werden, können eine Allergie auf Zahnersatz auslösen. Sie werden dann als Allergen bezeichnet. Das Spektrum ist vielfältig und reicht von Medikamenten und Mitteln zur örtlichen Betäubung (Lokalanästhetika) über desinfizierende Lösungen, Abformmassen bis hin zu Kunststoffen und Latex, welches in Handschuhen oder Spann- bzw. Abschirmtüchern (Kofferdam) verwendet wird. Außerdem enthalten Zahnspangen Materialien wie Metalle oder Kunststoffe, die von manchen Menschen schlecht vertragen werden oder zu einer allergischen Reaktion führen.
Die Aufführung ist nicht vollständig, denn im Prinzip können gegen fast alle Substanzen Allergien auftreten. Es gibt nur wenige Stoffe, bei denen eine Allergie nicht vorkommt, darunter Wasser und reines Kochsalz.
Die Folgen einer allergischen Reaktion im und am Mund können eine Schleimhautentzündung, Schwellungen, Brennen, Schmerzen, Ausschlag (Ekzem), Wundheilungsstörungen oder Geschmacksstörungen sein. Auch ein allergisches Asthma kann vorkommen. Im Extremfall ist eine heftige und gefährliche Kreislaufreaktion (anaphylaktischer Schock) möglich.
Ist eine Allergie bekannt, dann sollte der Betroffene dies dem Zahnarzt vor der Behandlung mitteilen beziehungsweise den Allergiepass vorlegen.
Eine Reihe von Metallen, die als Werkstoffe für Zahnersatz verwendet werden, gelten als besonders allergieträchtig. Dazu gehören Nickel und Kobalt sowie auch Chrom. Häufig reagieren Patienten mit einer Nickelallergie zugleich auf Palladium. Auch Quecksilber (welches in Amalgam vorhanden ist) kann Allergien bedingen.
Gold, Silber und Kupfer sind Metalle, die in seltenen Fällen eine Allergie auslösen können. Titan ist ein Material, das bei ganz wenigen Menschen ebenfalls eine Allergie auslöst. Bei den allermeisten Menschen ist es jedoch ein unbedenkliches Element für Zahnersatz-Strukturen mit vielen vorteilhaften Eigenschaften.
Des Weiteren kann sich bei Zahnersatz aus Kunststoff eine Allergie zeigen. Es gibt allerdings spezielle moderne Kunststoffe, die nahezu keine Allergien auslösen. Keramik gilt ebenfalls als ein Material, das normalerweise keine allergischen Reaktionen aufweist und besonders verträglich als Zahnersatz-Material ist.
Wenn eine Zahnprothese nicht vertragen wird, kann dies häufig andere Gründe als eine echte Allergie haben. Die Unverträglichkeit kann beispielsweise aufgrund einer mechanischen Reizung, durch Korrosion oder psychisch bedingt sein.
Ein wichtiger Allergietest für die Zahnheilkunde ist der Epikutantest. Dieser kann Klarheit darüber geben, ob der Betroffene eine Kontaktallergie (allergisches Kontaktekzem, Kontaktdermatitis) auf ein bestimmtes Metall entwickelt hat.
Für die Abklärung einer Allergie des Typs IV (Spättyp) auf folgende Dentalmetalle wird der Epikutantest herangezogen:
Denjenigen, die auf weitere Metallallergien ausgetestet werden wollen, steht ein Lymphozyten-Transformations-Test (LTT) zur Verfügung. Dieser Test muss jedoch privat bezahlt werden.
Folgende Metallallergien des Typs IV (Spättyp) können mit dem LTT ausgetestet werden:
Patienten, die ganz sichergehen möchten, lassen sich noch vor einer neuen Zahnfüllung vom Allergologen austesten. In solchem Fall übernimmt die Krankenkasse die Testung zwar nicht. Dafür schließt der Patient damit die Möglichkeit auftretender Befindlichkeitsstörungen, Beschwerden und Unannehmlichkeiten gleich im Vorhinein aus.
aktualisiert am 26.01.2017