Kieferorthopädische Behandlungen beim Milchgebiss sind nur in den seltensten Fällen notwendig. Ausgeprägte Gebissanomalien sowie Zahnfehlstellungen sind während dieser frühen Phase der Gebissentwicklung weitaus seltener vorzufinden als im späteren Wechselgebiss und dem bleibenden Gebiss. Wichtiger ist es zudem, später die Fehlstellungen der bleibenden Zähne zu korrigieren.
In der Regel sind Therapiemaßnahmen während der ersten Phase des Zahnwechsels oder gar am Milchgebiss nur dann erforderlich, sofern eine massive Wachstumsbehinderung zu befürchten ist. Ebenso ist eine Behandlung von Zahnfehlstellungen während den ersten Grundschuljahren nur dann erforderlich, wenn eine Verschlechterung der Anomalie zu erwarten ist oder wenn die Therapie aufgrund einer Verzögerung in der Zukunft aller Voraussicht nach erschwert werden sollte. Zudem muss ein Abdruck des Gebisses, der vom Kieferorthopäden bzw. Zahnarzt durchgeführt wird, beim kleinen Kind möglich sein. Eine freiwillige Mitarbeit des kleinen Patienten ist also für einen Behandlungserfolg absolute Grundlage. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dies in den meisten Fällen nicht vor dem vierten Lebensjahr der Fall ist.
Bei kleinen Patienten erfolgt die Behandlung von Zahnfehlstellungen im Allgemeinen mit herausnehmbaren Apparaturen, die individuell an das Gebiss des Kindes angepasst worden sind. Nur sehr selten verwendet man hierfür festsitzende Geräte. Mundvorhofplatten können die Zähne im Frontbereich begradigen und Muskelübungen können zudem angewendet werden, um weitere Fehlstellungen zu verhindern.
In der Regel sind Therapieerfolge bei kleinen Patienten schnell sichtbar, da sich das Milchgebiss vergleichsweise einfach umformen lässt. In diesem Fall können alle notwendigen Maßnahmen in einem Jahr, also meist noch vor Beginn des Zahnwechsels, erfolgreich abgeschlossen werden. Bei älteren Kindern und Jugendlichen können die Therapiemaßnahmen hingegen zwei bis drei Jahre lang dauern.
Sollte die Fehlstellung innerhalb eines Jahres nicht vollständig korrigiert werden können, unterbricht man die Behandlung mit Beginn des Zahnwechsels, also etwa im sechsten Lebensjahr, und nimmt diese erst während der zweiten Phase des Zahnwechsels, also in einem Alter von neun bis zehn Jahren, wieder auf. Hierdurch soll die Belastung für den kleinen Patienten auf ein Minimum reduziert werden. Dies ist jedoch nicht möglich, sollte eine deutliche Verstärkung der Anomalie drohen oder irreparable Schäden am Gebisssystem sowie eine massive Wachstumsbehinderung zu befürchten sein.
Letzte Aktualisierung am 14.03.2017.