Eine Kieferfehlstellung stellt für die Betroffenen oft mehr als ein optisches Problem dar. Denn eine Kieferfehlstellung kann dazu führen, dass die Betroffenen die Funktionen des Gebisses nicht richtig ausüben können, Probleme mit den Zähnen bekommen oder sogar allgemeine gesundheitliche Beschwerden auftreten können. Jedoch ist es nicht notwendig, jede Fehlstellung zu korrigieren. Erforderlich ist dies lediglich, wenn die Zahngesundheit gefährdet ist, der Betroffene Schwierigkeiten beim Kauen oder Sprechen hat oder der Patient eine ästhetische Verbesserung wünscht. Bei erwachsenen Patienten erfolgt die Korrektur häufig durch eine Operation.
Lässt sich eine ausgeprägte Kieferfehlstellung nicht durch kieferorthopädische Maßnahmen wie eine Zahnspange beheben, sodass die übliche „Schlüssel-Schloss-Verzahnung“ der beiden Zahnreihen erreicht werden kann, wird üblicherweise eine Operation angeordnet. In diesem Fall liegt die Ursache der Fehlstellung häufig in einer Fehlentwicklung von Kiefer- oder Gesichtsschädelknochen, wodurch die Lagebeziehung zwischen den einzelnen Zähnen nicht mehr gegeben ist. Zu bedenken ist jedoch, dass ein derartiger Eingriff nicht nur die Verzahnung, sondern ebenso das äußere Erscheinungsbild beeinflusst. Deshalb muss bei der Planung der Operation auch eine Harmonisierung der Gesichtsästhetik berücksichtigt werden.
Ob der Eingriff tatsächlich durchgeführt wird, liegt in der Entscheidungsgewalt des Betroffenen. Er wird von den Fachärzten lediglich beraten und begleitet. Doch lässt sich die Fehlstellung nicht anderweitig ausgleichen, wird das Kauen des Essens erschwert. Dadurch kann wiederum die Verdauung beeinträchtigt werden, wodurch sich das gesundheitliche Allgemeinbefinden verschlechtert. Auch lassen sich selbst bei gründlichstem Putzen Speisereste zwischen den Zähnen schlechter entfernen. Die möglichen Folgen sind Karies und andere Erkrankungen des Zahnapparates. Ebenso können einzelne Zähne über Gebühr belastet werden, wodurch sie früher ausfallen. Das lässt sich durch eine Prothese allerdings nur schlecht ausgleichen, weil die Ursache – also die Kieferfehlstellung – eben nicht behoben ist.
Selbst die Atmung durch die Nase oder das Schließen der Lippen kann durch eine stark ausgeprägte Kieferfehlstellung beeinträchtigt sein. Der Betroffene atmet in diesem Fall durch den Mund und verschlechtert seine Bisssituation noch weiter. Und auch die Zunge kann ihre Aufgabe oft nicht ordnungsgemäß erfüllen, weil im Mundraum nicht ausreichend Platz ist. Nicht zuletzt sind ein zu langer Unterkiefer oder ein zu stark ausgeprägtes Zahnfleisch ein optisches und ästhetisches Problem, das sich bei Betroffenen auf die Psyche niederschlagen kann.
Der Kieferorthopäde übernimmt in aller Regel die Erstberatung der Patienten. Sobald er die Fehlstellung diagnostiziert hat, zeigt er dem Patienten die diversen Therapiemöglichkeiten auf. Um die Diagnostik möglichst präzise zu gestalten, werden Röntgenbilder sowie Gipsmodelle angefertigt. Eine intensivere Beratung erfolgt, wenn die Kieferfehlstellung operativ behandelt werden muss.
Die endgültige Vorgehensweise wird in einem zweiten Beratungsgespräch bestimmt. Nun legt der Kieferorthopäde einen Heil- und Kostenplan fest, der bei der Krankenkasse eingereicht wird. Zuvor müssen allerdings Abdrücke der beiden Kiefer gemacht werden, um ein Kiefermodell zu erstellen. Des Weiteren werden Röntgenbilder sowie Fotos von den Zähnen und vom Gesicht benötigt, um die Lage der Knochen und die Zähne beurteilen zu können. Handelt es sich beim Patienten um einen Erwachsenen, erfolgt zudem eine Bissregistrierung. Der Grund ist, dass sich dadurch erkennen lässt, ob bei den Kiefergelenken eine Fehllage vorliegt.
Vor der eigentlichen Operation werden die Zahnbögen ausgeformt, wodurch sich Fehlstellungen einzelner Zähne korrigieren lassen. Die Zahnbögen werden mit einer Zahnspangen-Apparatur so ausgeformt, dass sie sowohl von der Form als auch von der Größe her zueinander passen. Erst dann erfolgt die eigentliche Operation, bei der die Stellung der Kiefer korrigiert wird. Anschließend ist über einen Zeitraum von sechs Wochen hinweg eine wöchentliche Kontrolle durch den Kieferorthopäden notwendig.
Für den eigentlichen Eingriff stehen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl:
Letzte Aktualisierung am 11.07.2017.