Die Behandlung von Fehlstellungen des Kiefers oder der Zähne wird von Zahnärzten oder Kieferorthopäden durchgeführt. Bei Kindern ist es wichtig, nicht zu früh, jedoch auch nicht zu spät mit der Therapie zu beginnen. Entwarnung für die Eltern der Kleinsten an dieser Stelle: Fehlentwicklungen vom Milchgebiss sind in der Regel nicht behandlungsbedürftig. Eltern sollten die Zahnentwicklung ihrer Kinder jedoch zwischen dem achten und dem zehnten Lebensjahr genauer beobachten. Der beste Zeitpunkt, um zum ersten Mal einen Kieferorthopäden zu besuchen, ist, wenn der erste seitliche Milchzahn allmählich zu wackeln beginnt. Ab diesem Zeitpunkt kann der Kieferorthopäde gut beurteilen, wann der beste Zeitpunkt für den Start der Therapie ist.
In der Regel dauert eine kieferorthopädische Behandlung zwischen zwei und drei Jahren, kann bei schwereren Fehlstellungen im Kiefer- oder Zahnbereich aber auch länger dauern.
Einige Kieferorthopäden kritisieren, dass in Deutschland zu viele Kinder zu früh kieferorthopädisch behandelt werden. So sollten Grundschulkinder in Normalfall keine Zahnspange erhalten, weil sie dann teilweise noch Milchzähne haben, die über kurz oder lang ohnehin ausfallen. Als guter Zeitpunkt einer Behandlung gilt ein Alter von etwa zehn Jahren, damit diese mit Beginn der Pubertät abgeschlossen ist. Müssen Kinder in der Pubertät eine Zahnspange tragen, würde das für sie eine psychische Belastung bedeuten. Zudem befinden sich die Kinder um das zehnte Lebensjahr in einer Wachstumsphase, unter der sich eine Korrektur leichter durchführen lässt als bei anderen Kindern. Einige Ärzte empfehlen jedoch auch einen Behandlungsbeginn mit etwa 12 oder 13 Jahren. Eine Zahnspange sollte erst dann eingesetzt werden, wenn keine Milchzähne mehr vorhanden sind. In Einzelfällen kann bei speziellen Formen von Fehlstellungen auch zu anderen Zeitpunkten ein Behandlungsbeginn sinnvoll sein.
Zu einem späteren Zeitpunkt kann natürlich ebenfalls noch mit einer Zahnspangenbehandlung begonnen werden. Während der Pubertät bestehen jedoch oft psychische Schwierigkeiten und die Jugendlichen sind zu dieser Zeit oft nachlässiger im Umgang mit der Spange und der Zahnpflege.
Auch als Erwachsener ist eine Zahnbegradigung möglich. Hier ist das Wachstum abgeschlossen und die Behandlung kann länger dauern. Eine Kieferfehlstellung ist als Erwachsener nur noch mit einer Operation korrigierbar.
Viele Kieferorthopäden bevorzugen darüber hinaus festsitzende Zahnspangen: Diese können den Behandlungszeitraum erheblich verkürzen und zu geringeren Fehlerquoten führen, als es bei herausnehmbaren Spangen der Fall ist. Sie haben allerdings den Nachteil, dass sie schwieriger zu reinigen sind. Eine Förderung von Karies ist bei einer guten Mundhygiene aber nicht zu befürchten.
In jedem Fall ist eine Zahnspange erforderlich, wenn die Kiefer nicht richtig zusammenpassen, sodass die Zähne im Kiefer schief stehen. Das kann gravierende Folgen haben. Verschachtelte Zähne und Engstände beispielsweise können die Entstehung von Parodontose- und Karieserkrankungen fördern.
Zwar ist der Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung erst ab einem Alter von acht oder neun Jahren sinnvoll, jedoch können Eltern ihr Kind auch schon mit fünf oder sechs Jahren beim Kieferorthopäden vorstellen. Möglicherweise kann der Arzt hierbei Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen, was dem Kind eine aufwändige Behandlung erspart. Mit Mundvorhofplatten, die vor die Frontzähne des Kindes gesteckt werden, sowie Muskelübungen - natürlich auf spielerische Art und Weise vermittelt - lassen sich drohende Fehlentwicklungen des Kiefers und der Zähne bereits frühzeitig korrigieren.
Eltern sollten ihrem Kind genau erklären, weshalb das Tragen der Spange so wichtig ist. Dasselbe sollte auch der Kieferorthopäde unternehmen, denn Kinder können natürlich noch nicht die Folgen abschätzen, die Fehlstellungen des Kiefers oder der Zähne im weiteren Leben mit sich bringen können. Die Motivation beim Kind für das regelmäßige Tragen der Zahnspange zu wecken (vielleicht auch mit einem kleinen Belohnungssystem), ist in jedem Fall förderlicher für die Disziplin als Zwang und das Androhen von Sanktionen.
Letzte Aktualisierung am 08.06.2017.