Gerade nach Eingriffen im Mund- und Rachenraum stellt sich natürlich die Frage, ab wann und was gegessen werden darf bzw. welche Speisen und Genussmittel nun fürs Erste tabu sind.
Zunächst einmal gilt auch nach der Extraktion eines Weisheitszahns: Die Betäubung muss vollständig abklingen; bis dahin dürfen allenfalls kühle Getränke vorsichtig und in kleinen Schlucken konsumiert werden. Hierin unterscheiden sich Eingriffe im Bereich der Weisheitszähne nicht wesentlich von der Entfernung anderer Zähne oder jenen Vorsichtsmaßnahmen, die auch bei einer einfachen Füllung Bestand haben.
Ist die Betäubung vollständig abgeklungen und sind Gefühl und Tastsinn im Mund wieder hergestellt, steht einer ersten vorsichtigen Nahrungsaufnahme bereits nichts mehr im Wege.
Wichtig ist jedoch, dass die Zahnlücke bzw. die Wunde nicht gereizt wird. Daher kann selbst intensives Spülen kontraproduktiv sein. Denn der Blutpfropfen, der sich auf der Mundschleimhaut gebildet hat, darf nicht zerstört bzw. abgespült werden. Ansonsten beginnt die Wunde erneut zu bluten. Vorsicht gilt daher auch beim Zähneputzen.
Bei einer Medikation dürfen Patienten keine Schmerzmittel benutzen, die das Blut verdünnen. Dies sollte bereits im Vorfeld mit dem Zahnmediziner abgeklärt werden.
Um die meist druck- und schmerzempfindliche Wunde nicht unnötig zu reizen, empfehlen sich zunächst Suppen oder pürierte Speisen. Am besten werden sie lauwarm verzehrt, da Hitze, aber auch kalte Getränke, den meisten Betroffenen unangenehm sind. Kartoffelpüree, eine milde Brühe und Früchtemus, aber auch weiche Nudeln mit Sauce bzw. Brot ohne Kruste sind für die erste Zeit ideal. Die Wunde darf nicht durch harte Speisen oder scharfe Gewürze gereizt werden. Gegebenenfalls sollten auch Erwachsene auf Babynahrung in Gläsern zurückgreifen.
Leider können Patienten nach der Extraktion eines Weisheitszahns auch beim Trinken einiges verkehrt machen: Alkohol, aber auch Kaffee und Tee sowie Energydrinks gelten als kontraproduktiv, da die Gefahr für Nachblutungen steigt.
Ebenso wenig darf die Wunde mit Zigarettenqualm malträtiert werden. Ob weitere Einschränkungen im Bereich der Ernährung bestehen, wird zudem von der Nachsorge durch den Zahnmediziner abhängen. Milch, aber auch Milchprodukte wie Quark oder Joghurt, vertragen sich nicht mit Antibiotika, da die Resorption (Aufnahme) der Wirkstoffe gehemmt und damit die Wirksamkeit der Arznei ausgebremst wird.
Sind die Fäden gezogen und die Nachbehandlung abgeschlossen, kann wieder zur gewohnten Ernährung zurückgekehrt werden.
aktualisiert am 19.01.2017