Natürlich kann kein Zahn ohne Betäubung extrahiert (gezogen) werden. Mittel der Wahl ist hier die örtliche Betäubung (Lokalanästhesie); doch bei Angstpatienten oder größeren Eingriffen, etwa bei der Entfernung von Weisheitszähnen, kann auch eine Kurznarkose in Betracht kommen.
Tatsächlich haben Weisheitszähne einige Besonderheiten. Dabei ist es nicht allein der späte Durchbruch, frühestens mit dem 14. oder 15. Lebensjahr, der diesen vier Zähnen eine Sonderstellung im menschlichen Mund gibt. Denn auch die Form, insbesondere die Wurzelbildung, geht eigene Wege. Häufig besitzen Weisheitszähne drei oder auch fünf Höcker und eigenwillig verwachsene Wurzeln. Oftmals muss der Zahn im Zuge der Entfernung daher gespalten werden. Dazu kommt die schwierige Erreichbarkeit, ganz hinten im Mund (an 8. Stelle des jeweiligen Quadranten), was das Ziehen eines Weisheitszahns zwar nicht gefährlich(er), aber dennoch schwierig macht.
Üblichste Form bei Zahnextraktionen, aber auch Füllungen und Wurzelbehandlungen, ist die Lokalanästhesie. Der Patient bleibt dabei bei vollem Bewusstsein, sein Schmerzempfinden ist jedoch an der Stelle reduziert bis ausgeschaltet. Hier stehen dem Mediziner, je nach Eingriff und Schmerzempfindlichkeit des Patienten, verschiedene Formen zur Auswahl. Es gibt so genannte Kälte- und Oberflächenanästhesien, bei denen lediglich die Schleimhaut betäubt wird, bis hin zu Betäubungsformen, die ganze Areale unempfindlich machen bzw. bestimmte Nervenbereiche „lahm legen“. Bei Zahnbehandlungen sind es üblicherweise eine oder mehrere Injektionen, mit denen das Betäubungsmittel eingebracht wird.
In aller Regel reicht eine Lokalanästhesie für die meisten Zahnbehandlungen, auch Extraktionen (Zahnentfernungen), völlig aus. Dabei kann auch das Betäuben selbst weitgehend schmerzfrei erfolgen bzw. stehen dem Zahnarzt moderne Methoden für Patienten mit einer Spritzen-Phobie zur Verfügung.
Es gibt auch Situationen und Patienten, die eine Lokalanästhesie ausschließen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn alle vier Weisheitszähne gleichzeitig entfernt werden sollen. Es handelt sich um einen recht radikalen Eingriff, den einige Experten wegen der Schwellungen und Beschwerden der Patienten im Nachgang der OP heute ablehnen. Ist dies der Fall, wird sich der Zahnarzt dafür entscheiden, die notwendigen Extraktionen einzeln durchzuführen und kann dann möglicherweise doch auf eine lokale Betäubung zurückgreifen.
Anerkannte Angstpatienten sind dagegen Kandidaten, bei denen der Eingriff in ambulanter Narkose durchgeführt wird. Hier ist, neben dem Zahnmediziner, auch ein Narkosearzt (Anästhesist) zugegen, der mit dem Patienten die Maßnahme bespricht und später, während der Extraktion, die Vitalwerte überwacht.
Vor dem Eingriff steht eine ausführliche Bewertung des Gesundheitszustandes des Patienten an (Größe, Alter, Gewicht; liegen Grunderkrankungen vor). Eine Vollnarkose wird entweder in Form einer so genannten Gasnarkose über eine Atemmaske und/oder per Injektion verabreicht. Oft reicht eine leichte Narkose über eine Injektion zusammen mit einem Beruhigungsmittel aus (so genannter Dämmerschlaf). Eine Übelkeit im Nachgang der Narkose ist denkbar; das Risiko hierfür ist bei der Gasnarkose meist höher.
Da die Methoden der Lokalanästhesie heute sehr weit fortgeschritten sind und per se für die meisten Extraktionen völlig ausreichen, sollte die mögliche Übernahme einer Vollnarkose im Vorfeld mit der Krankenkasse abgeklärt werden. Die ist nicht immer gegeben. Im Allgemeinen sind die Aussichten für Menschen mit Handikap, aber auch für Angstpatienten (mit Attest) jedoch gut. Auch bei Kindern unter 12 Jahren wird eine Behandlung mit Vollnarkose, falls von den Eltern gewünscht, meist problemlos durch die Kassen getragen.
aktualisiert am 13.01.2017