Bei den beiden gängigen Arten elektrischer Zahnbürsten, nämlich den oszillierenden und den schallaktiven Zahnbürsten, entspricht sich die Putztechnik zum großen Teil. Normalerweise kann handelsübliche Zahnpasta zum Putzen verwendet werden. Eine eher kleinere Menge Zahnpasta reicht.
Der Bürstenkopf der elektrischen Zahnbürste bewegt sich in kleinen schnellen Schwingungen von selbst. Die Bürste sollte möglichst systematisch über die Zähne geführt werden, z. B. in jedem Gebissviertel von den Schneidezähnen bis zu den hinteren Backenzähnen. Prinzipiell sollte eine Zahnbürste vom Zahnfleisch zur Zahnkrone hin bewegt werden. Die Zahnbürste sollte um jeden Zahn komplett herumgeführt werden. Bei der oszillierenden Zahnbürste müssen die Bewegungen genauer ausgeführt werden als bei der Schallzahnbürste. Insbesondere bei den oszillierenden elektrischen Zahnbürsten sollte darauf geachtet werden, nicht zu viel Druck auszuüben. Das Zahnfleisch und auch die Zahnsubstanz können geschädigt werden. Bei Schallzahnbürsten wirkt sich dies weniger gravierend aus. Die Zähne sollten auch bei der Verwendung elektrischer Bürsten mindestens drei Minuten, besser noch länger geputzt werden. Einige Geräte besitzen hierzu extra eine Timer-Funktion. Am Ende wird der Mund wie gewohnt mit klarem Wasser ausgespült.
Echte Ultraschallzahnbürsten werden mit einer etwas anderen Technik gehandhabt. Auch muss hier eine spezielle dafür entwickelte Zahnpasta verwendet werden. Sie wird zunächst auf die Zähne gegeben. Dann wird der Tupfer- oder Bürstenkopf an den Zahn angelegt. Nach jeweils fünf oder zehn Sekunden kann er auf die nächste Stelle gesetzt werden.
Einmal täglich sollten darüber hinaus trotz der Reinigungswirkung einer elektrischen Zahnbürste gesondert die Zahnzwischenräume gesäubert werden. Dazu kann unter anderem Zahnseide oder eine Interdentalbürste verwendet werden, auch gibt es elektrische Zahnbürsten mit Interdental-Aufsätzen. Des Weiteren können eine Mundspülung und eine Zungenreinigung sinnvoll sein.
Elektrische Zahnbürsten werden entweder mit einer Batterie oder mit einem Akku betrieben. Eine Batterie kann normalerweise leicht gewechselt werden. Akkubetriebene Zahnbürsten besitzen eine Ladestation, in die sie gesetzt werden können, um den Akku aufzuladen. Im Prinzip kann die Zahnbürste ständig in der Station bleiben, manchmal wird jedoch auch empfohlen, von Zeit zu Zeit den Akku komplett zu entladen. Bei der Entsorgung des Gerätes, des Akkus oder der Batterie muss auf die Umweltrichtlinien geachtet werden. Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Elektrische Zahnbürsten gelten als Elektrogeräte, die gesondert entsorgt werden müssen.
Sollte ein Kind die elektrische Zahnbürste benutzen, so sollte es die ersten Male von einem Erwachsenen beaufsichtigt und unterstützt werden.
Nach dem Zähneputzen muss selbstverständlich die Zahnbürste gereinigt werden. Der Bürstenkopf wird mit klarem Wasser abgespült. Meist kann auch das Handstück bei Bedarf problemlos mit Wasser gereinigt werden.
Die Bürstenköpfe sollten regelmäßig gewechselt werden. Ein frischer Bürstenaufsatz sollte nach spätestens drei Monaten oder bei deutlicher Abnutzung verwendet werden. Der Austausch gestaltet sich meist einfach. Im Handel können neue Bürstenaufsätze für das jeweilige Zahnbürstenmodell erworben werden.
Letzte Aktualisierung am 30.10.2009.