Die Weiterentwicklung von elektrischen Zahnbürsten sind die Schallzahnbürsten und die Ultraschallzahnbürsten. Diese sind für die meisten Personengruppen geeignet und gelten auch für Patienten mit Herzschrittmachern als problemlos anwendbar.
Schall- und Ultraschallzahnbürsten sind Geräte, die mit deutlich höheren Frequenzen als klassische elektrische Zahnbürsten arbeiten. Die Schallzahnbürste etwa bringt es auf bis zu 300.000 Schwingungen in der Sekunde. Ermöglicht wird das elektrisch durch einen akkubetriebenen Schallwandler. Auch der Bürstenkopf dreht sich, ganz wie bei einer elektrischen Zahnbürste. Unterschieden wird die Schallzahnbürste von der Ultraschallzahnbürste. Die generiert bis zu 1,6 Millionen Schwingungen in der Sekunde. Der Bürstenkopf dreht sich nicht wie bei der elektrischen Zahnbürste oder der Schallzahnbürste. Stattdessen überträgt der Bürstenkopf die hohen Schwingungen direkt auf den Zahn, indem der Kopf leicht an den Zahn gehalten wird. Gereinigt werden die Zähne durch die Schwingungen und den Einsatz einer speziellen Zahnpasta. Mit dieser Kombination können Zähne schonend und ohne mechanische Krafteinwirkung bis in die Tiefen gereinigt werden.
Ein Herzschrittmacher wird dem Patienten eingesetzt und besteht aus dem Gerät an sich und einem oder mehreren Elektroden, die im Notfall das Herz durch elektrische Impulse stimulieren. Mittlerweile werden in Deutschland jährlich rund 100.000 Herzschrittmacher und Defibrillatoren implantiert. Die Zahl der Träger steigt kontinuierlich und immer mehr Träger sind jünger als 60 Jahre.
Dabei müssen die Träger der Herzschrittmacher darauf achten, dass sie bestimmten elektrischen Geräten nicht zu nahe kommen. Denn das kann zu einer Fehlfunktion des Herzschrittmachers führen. Das wiederum kann je nach Schwere einen leichten Schwindel bis hin zu einer Bewusstlosigkeit verursachen. So sollen beispielsweise Handys nicht mehr in der Brusttasche getragen werden und sie sollen zum Telefonieren an das Ohr gehalten werden, das dem Herzschrittmacher am weitesten entfernt liegt. Und zu Haushaltsgeräten, wie etwa dem Toaster, der Mikrowelle oder der Waschmaschine sollte ein Abstand zwischen dem Herzschrittmacher und dem Gerät von mindestens 15 Zentimetern gehalten werden. Auch elektrische Werkzeuge können Fehlfunktionen verursachen. Rasierapparate, elektrische Zahnbürsten oder ein Fön hingegen sind laut Fachleuten unbedenklich.
Gerade weil es bei Schallzahnbürsten und Ultraschallzahnbürsten zu diesen Schwingungen kommt, fragen sich insbesondere Träger von Herzschrittmachern vor dem Kauf oftmals, ob man diese Zahnbürsten gefahrlos anwenden kann, um die Zähne gründlich zu reinigen. Denn beispielsweise darf eine klassische professionelle Zahnreinigung beim Arzt mittels Ultraschall bei Trägern von Herzschrittmachern nicht eingesetzt werden. Der Ultraschall kann hierbei eine Fernwirkung auf den Herzschrittmacher haben. Und auch einige elektrische Geräte können in Wechselwirkung mit dem Herzschrittmacher treten.
Laut den Herstellern der Schallzahnbürsten und der Ultraschallzahnbürsten ist die Verwendung in der Nähe von Herzschrittmachern kein Problem. Da beispielsweise die Ultraschallzahnbürste nicht mit elektrischen Schwingungen arbeitet, sondern mit Luftschwingungen, kommt es nicht zu Problemen bei Trägern von Herzschrittmachern bei der Verwendung. Die Schallzahnbürste arbeitet darüber hinaus in einem anderen Schwingungsbereich als die Ultraschallzahnbürste.
Auch Schwangere und Kleinkinder können eine Schallzahnbürste oder eine Ultraschallzahnbürste bedenkenlos benutzen. Prinzipiell können die meisten Menschen die Schallzahnbürste oder die Ultraschallzahnbürste einsetzen. Die Produkte eignen sich besonders hervorragend, wenn man etwa Probleme mit empfindlichen Zahnfleisch hat. Das Putzen mit der modernen Schalltechnologie ermöglicht eine bessere Durchblutung und Stärkung des Zahnfleisches. Wichtig ist vor allen Dingen die richtige Putztechnik, die man sich auch vom Zahnarzt oder Dentalhygieniker zeigen lassen kann.
aktualisiert am 30.06.2017